Mehr Haftung für Subunternehmer Schutz vor schwarzen Schafen in der Paketbranche

Meinung | Berin · Jede dritte Zustellfirma verstößt gegen geltendes Arbeitsrecht. Das war das erschreckende Resultat einer Razzia des Zolls bei den Zustellfirmen im Februar. Dass die Regierung hier nun Einhalt gebietet, ist richtig und überfällig.

Aufgrund des stetig wachsenden Onlinehandels müssen immer mehr Pakete ausgeliefert werden. (Symbolbild)

Aufgrund des stetig wachsenden Onlinehandels müssen immer mehr Pakete ausgeliefert werden. (Symbolbild)

Foto: dpa/Daniel Karmann

Das Beispiel der Baubranche hat gezeigt, dass die Nachunternehmerhaftung die Wildwest-Methoden in einer Branche eindämmen kann. Am Bau gilt bereits seit 2002, dass ein Generalunternehmer für arbeitsrechtliche Verstöße der von ihm beauftragten Subunternehmer in Haftung genommen werden kann. Die Verstöße seien daraufhin zurückgegangen, räumen die Bau-Arbeitgeber ein.

Die Nachunternehmerhaftung schützt nicht nur Arbeitnehmer in der stark gewachsenen Paketzustell-Branche vor Ausbeutung. Sie bietet auch den Unternehmen in der Branche Schutz vor schwarzen Schafen, die sich an die Regeln halten.

Allerdings kann die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf wenig gegen Überstunden und Nachtarbeit ausrichten, die allein wegen der zu großen Nachfrage im Online-Handel entsteht. Der Online-Handel blüht so sehr, dass Anbieter und Zusteller vielerorts an ihre logistischen Grenzen stoßen. Dass Zusteller jedes einzelne bestellte Unterhemd, jedes einzelne Spielzeug oder jedes einzelne bestellte Buch ins Haus bringen, ist zeitintensiv, unökologisch und wegen der Abgase der Lieferfahrzeuge auch gesundheitsgefährdend für die Anwohner.

Deshalb muss sich jenseits des neuen Gesetzes Grundlegendes in der Zustellerbranche ändern. Mehr lokale Kooperationen verschiedener Paketdienste, damit jeweils nur ein Zusteller einen Kiez bedient, sind da dringend erwünscht.

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