Köhler fertigt Begleitgesetze aus Grünes Licht für EU-Reformvertrag

Berlin (RPO). Der Weg zur endgültigen Ratifizierung ist frei. Bundespräsident Horst Köhler hat die Begleitgesetze zum EU-Reformvertrag von Lissabon ausgefertigt. Am Freitag will er die Ratifizierungsurkunde des eigentlichen Vertragswerks unterzeichnen. Damit steht dem Inkrafttreten von deutscher Seite nichts mehr entgegen.

Was im "Vertrag von Lissabon" steht
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Foto: AP

Wie das Bundespräsidialamt am Mittwoch in Berlin mitteilte, wird das Gesetzeswerk jetzt unverzüglich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nach dem damit verbundenen Inkrafttreten der Begleitgesetze könne die Ratifikationsurkunde am Freitag unterzeichnet und hinterlegt werden, erklärte ein Sprecher.

Erst am Freitag hatte der Bundesrat einstimmig den Begleitgesetzen zugestimmt, die die Umsetzung des EU-Reformvertrags von Lissabon in deutsches Recht regeln. Der Bundestag hatte die Gesetze gegen die Stimmen der Linksfraktion bereits gebilligt.

Mit den Gesetzen werden die Mitbestimmungsrechte der deutschen Parlamente erweitert. Die Regierung kann aber auch künftig bei Verhandlungen in der EU von der Bundestagsmeinung abweichende Entscheidungen treffen, wenn sie dies für richtig hält. Sie ist dann aber den Parlamenten rechenschaftspflichtig.

Der Weg zur endgültigen Ratifizierung war schwierig. Gegen die ersten, bereits verabschiedeten Gesetze hatten unter anderen die Linksfraktion und der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Schon damals hatten die Karlsruher Richter Köhler gebeten, das Gesetzeswerk nicht zu unterzeichnen, sondern ihre Entscheidung abzuwarten. Als sie in ihrem Urteil Ende Juni zwar den Lissabon-Vertrag für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, gleichzeitig aber mehr Kompetenzen für Bundestag und Bundesrat in Europa-Fragen gefordert hatten, mussten die Begleitgesetze überarbeitet werden.

Damit deren Neufassung noch vor der Bundestagswahl am Sonntag und dem Referendum in Irland am 2. Oktober verabschiedet werden können, hatte der Bundestag eine Sondersitzung während der parlamentarischen Sommerpause einberufen. Der Bundesrat billigte das Gesetzeswerk dann am vergangenen Freitag.

(AP/jt)
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