Gesetzentwurf Gesundheitsminister Spahn plant Vorgaben für Pflegepersonal in Kliniken

Berlin · Zur Verbesserung der Qualität der Pflege will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Krankenhäusern konkrete Vorgaben zum Pflegepersonal machen.

Jens Spahn - Ex-Gesundheitsminister und Münsterländer
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Das geht aus dem überarbeiteten Entwurf für das sogenannte Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hervor, der der „Berliner Zeitung“ vorliegt. Demnach soll ab dem Jahr 2020 für jedes Krankenhaus das Verhältnis zwischen der Zahl der Pflegekräfte und dem anfallenden Pflegeaufwand errechnet und veröffentlicht werden. Werde dabei von einem Krankenhaus eine bestimmte Grenze unterschritten, gebe es als Sanktion Honorarkürzungen.

Gesundheits-Staatssekretär Lutz Stroppe sagte der Zeitung, damit werde ein "handhabbares, transparentes und schnell wirksames Instrument" geschaffen, um in den Krankenhäusern eine gute Pflege und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

"Hat ein Krankenhaus einen hohen Pflegeaufwand bei einer verhältnismäßig geringen Pflegepersonalausstattung, gilt dies als Indikator dafür, dass eine qualitativ hochwertige Pflege nicht gewährleistet ist und damit eine patientengefährdende Versorgung der Pflege in Kauf genommen wird", zitiert die "Berliner Zeitung" aus dem Gesetzentwurf, der am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden solle.

Parallel dazu wolle Spahns Ministerium die Krankenhausgesellschaft und den Kassen-Spitzenverband dazu zwingen, ihre abgebrochenen Verhandlungen über schichtgenaue Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Abteilungen wieder aufzunehmen, heißt es in dem Bericht. Sollte es weiterhin keine Einigung geben, drohe das Ministerium mit einer Entmachtung der Verbände durch eine gesetzliche Regelung der strittigen Punkte.

(das/dpa/AFP)
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