Urteil im Korruptionsprozess Christian Wulff hofft auf Freispruch

Hannover · Seit November steht Ex-Bundespräsident Christian Wulff in Hannover wegen möglicher Korruption vor Gericht. Am Donnerstag soll das Urteil fallen. Ein Freispruch wird erwartet. Doch wie geht es dann weiter?

Die Affäre Christian Wulff
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Foto: dpa, wk cul jol

105 Tage nach dem Beginn des Korruptionsprozesses gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff soll an diesem Donnerstag das Urteil fallen. Nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens am Landgericht Hannover ist der von der Verteidigung geforderte Freispruch für Christian Wulff sehr wahrscheinlich. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche in ihrem Plädoyer eine Fortsetzung der Beweisaufnahme mit weiteren Zeugen gefordert. Nachdem die Strafkammer im Laufe von 13 Prozesstagen aber bereits eine Vielzahl ähnlicher Anträge abgelehnt hat, wird dieser Forderung keine große Chance auf Erfolg eingeräumt.

Seit Mitte November muss sich Wulff wegen des Vorwurfs der Vorteilsannahme im Amt verantworten. Er soll sich 2008 in seiner Zeit als niedersächsischer Regierungschef vom mitangeklagten Filmfinancier David Groenewold wissentlich einen Teil der Kosten für einen Oktoberfest-Besuch in München bezahlt haben lassen. Konkret geht es um etwa 720 Euro für Hotel, Essen und Babysitter. Im Gegenzug soll sich Wulff anschließend bei der Spitze des Siemens-Konzerns dafür eingesetzt haben, einen Film Groenewolds zu unterstützen.

Beide Männer bestreiten die Korruption, Groenewold habe stattdessen ohne Wulffs Wissen einen Teil der Kosten gezahlt. Zudem verweisen sie auf eine Freundschaft, die sie seit längerem verbindet.

Sollte das Gericht Wulff wider Erwarten doch schuldig sprechen, drohte ihm laut Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Im Falle eines Freispruchs hätte die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, am Bundesgerichtshof Revision einzulegen. Dies gilt als recht wahrscheinlich, da Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer in seinem Schlusswort erklärt hatte, das von Richter Frank Rosenow in dem Prozess vorgelegte Tempo verhindere bislang eine "Entscheidungsreife". Ursprünglich hatte die Kammer bis April Verhandlungstermine angesetzt.

Für eine erfolgreiche Revision müssten dem Gericht Fehler im Verfahrensablauf nachgewiesen werden. Nach Einschätzung Eimterbäumers ist dies nicht abwegig: "Das Gericht hat die vorliegenden Erkenntnisquellen nicht ausgeschöpft", sagte er in seinem Plädoyer.
Für ihn steht fest: Weitere Zeugen müssen gehört sowie Aktenvermerke und Beweise wie Fotos und Mails im Prozess gewürdigt werden.

Wulff und seine Verteidiger hatten während der Verhandlung immer wieder erklärt, bei einem Freispruch dürfe "nichts hängen bleiben".
Das einstige Staatsoberhaupt fürchtet, dass ansonsten sein infolge der Ermittlungen angekratztes Image nicht wieder aufpoliert wird.
Wulff war am 17. Februar 2012 vom höchsten Staatsamt zurückgetreten, tags zuvor hatten die Ermittler die Aufhebung seiner Immunität beantragt. In der Geschichte der Bundesrepublik hat es ein solches Vorgehen gegen einen Bundespräsidenten noch nicht gegeben.

Was Wulff nach dem Prozess macht, ist weiter unklar. Wulff hatte zu Beginn des Verfahrens betont, für einen Neuanfang sehne er sich nach Ruhe, und diese gebe es nur durch einen Freispruch.

(dpa)
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