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Hannover Staatsanwaltschaft will Wulff-Prozess fortsetzen

Hannover · Im Korruptionsprozess gegen Christian Wulff sieht die Staatsanwaltschaft den ehemaligen Bundespräsidenten überführt, verzichtet vorerst aber auf eine konkrete Strafforderung.

Die Affäre Christian Wulff
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Foto: dpa, wk cul jol

In seinem Schlussplädoyer vor dem Landgericht Hannover warf Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer dem früheren Staatsoberhaupt eine verzerrte Wahrnehmung vor. Bei dessen Kritik an den Ermittlungen handele es sich schlicht um "Prozesspropaganda". Wulff hatte der Staatsanwaltschaft "Verfolgungswut" vorgehalten. Eimterbäumer sagte, Wulff und der mitangeklagte Filmunternehmer David Groenewold hätten "den bösen Anschein der Käuflichkeit" erweckt.

Der Ex-Präsident habe dienstliche Zusammenhänge nicht von privaten Beziehungen getrennt, indem er sich von Groenewold zu einem Oktoberfestbesuch habe einladen lassen. Wulff habe sich von den Wünschen seines Freundes leiten lassen, als er sich in einem Brief an Siemens als Ministerpräsident für eine Unterstützung des Films "John Rabe" eingesetzt habe. Anders als üblich ließ die Staatsanwaltschaft am Ende ihres Schlussplädoyers das Strafmaß offen, das sie für angemessen hält. Eimterbäumer beantragte stattdessen eine Fortsetzung des Prozesses und forderte, Anträge erneut stellen zu dürfen, die das Gericht zuvor abgelehnt hatte.

Seinen Vortrag verband der Staatsanwalt mit scharfer Kritik an dem ehemaligen Staatsoberhaupt, dem er eine "aufgeregte Empörungsrhetorik" vorwarf. "Ich hätte mir mehr Sachlichkeit gewünscht", sagte Eimterbäumer.

(rtr)
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