Risiken für extrem kleine Babys reduzieren AOK fordert Gesetz zu Frühchen-Kliniken

Berlin · Nach dem Urteil zur Frühchen-Behandlung in Kliniken hat die Krankenkasse AOK eine schnelle gesetzliche Regelung verlangt.

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Foto: dapd

"Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Babys sterben, ist in Kliniken mit geringen Fallzahlen wesentlich höher als in Kliniken mit mehr Erfahrung. Wir nehmen an, dass dort wo mehr Frühgeborene sterben, auch noch deutliche mehr der überlebenden Kinder schwere Schäden und damit eine lebenslange Behinderung erleiden.", erklärte der Geschäftsführende Vorstand des AOK-Bundesverbandes, Uwe Deh, am Donnerstag in Berlin. Die Bundesregierung solle eine "Mindestmenge" per Gesetz festlegen.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Dienstag: Demnach müssen Krankenhäuser, die frühgeborene Babys mit besonders geringem Gewicht versorgen wollen, nur noch 14 Behandlungsfälle pro Jahr nachweisen.

Die Erhöhung dieser "Mindestmenge" auf 30 erklärte das Gericht für nichtig. Geklagt hatten 16 Kliniken. Festgesetzt werden die Anforderungen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aus Krankenkassen, Ärzten und Kliniken. Frühgeborene unter 1250 Gramm Geburtsgewicht sind besonders gefährdet und bedürfen meist intensiver Behandlung.

AOK-Vorstand Deh betonte, die Wahrscheinlichkeit, dass die extrem kleinen Babys in Kliniken mit geringen Fallzahlen sterben, sei "wesentlich höher als in Kliniken mit mehr Erfahrung". Zudem gehe die AOK davon aus, dass auch das Risiko schwerer Schäden und Behinderungen in den spezialisierten Kliniken geringer sei.

(AFP/nbe)
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