Gefangenenhilfe als Deckmantel genutzt Gericht bestätigt Verbot von Neonazi-Verein

Leipzig · Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremistischen Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige (HNG) bestätigt. Der 2011 von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verbotene Verein bekenne sich zum Nationalsozialismus, mache die Demokratie verächtlich und propagiere Rassismus, heißt es in dem am Mittwoch in Leipzig verkündeten Urteil. (Az: 6 A 6.11)

Die mit 600 Mitgliedern bundesweit größte Neonazi-Gruppierung verfolgt nach ihrer Satzung zwar karitative Zwecke, indem sie sogenannte nationale Gefangene und deren Angehörige unterstützt. Dem Urteil zufolge ist dies aber offenbar nur ein Deckmantel. In Wirklichkeit bestärke der 1979 gegründete Verein inhaftierte Rechtsextreme in ihrer Überzeugung, sie hätten "nur legitimen Widerstand gegen die von ihm geschmähte und verächtlich gemachte Demokratie geleistet", heißt es in der Urteilsbegründung.

Nach Auffassung des Gerichts richtet sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung und weist in "Programm, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf". Die HNG bekenne sich auch zur früheren Hitler-Partei NSDAP und deren Funktionsträgern. Das Vereinsverbot sei deshalb gerechtfertigt.

Das Verbot verstößt dem Urteil zufolge auch nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Diese lassen Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit zu, wenn sie zur Aufrechterhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung notwendig sind. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Verfassung der Bundesrepublik wegen der Erfahrungen im Dritten Reich auf dem Grundsatz der wehrhaften Demokratie beruhe und deshalb Vereinigungen verbieten könne, noch bevor sie ihr demokratiefeindliches Programm verwirklichen.

Friedrich begrüßte das Urteil. Die HNG habe "den Einsatz von Gewalt als legitimes Mittel im Kampf gegen die bestehende verfassungsmäßige Ordnung befürwortet". Dem sei nun "ein klarer Riegel vorgeschoben", erklärte der Innenminister in Berlin.

jo/dja

AFP

(AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort