"Sauerlandgruppe" Anklage gegen Terrorverdächtigen erhoben

Karlsruhe/Düsseldorf (RPO). Weil er Mitglied einer inländischen terroristischen Vereinigung gewesen sein soll, steht Attila S. bald vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft hat gegen den mutmaßlichen vierten Mann der terroristischen "Sauerlandgruppe" Anklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf erhoben.

September 2007: Terroranschläge in Deutschland verhindert
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Foto: AP

Die "Sauerlandgruppe" um die Deutschen Fritz Gelowicz und Daniel Schneider sowie den Türken Adem Yilmaz soll im Jahr 2007 Autobombenanschläge auf US-Einrichtungen in mehreren deutschen Großstädten geplant haben. Auftraggeber soll die "Islamische Jihad Union" (IJU) gewesen sein. Die jungen Männer hatten sich zwölf Fässer Wasserstoffperoxid beschafft und in einer Ferienwohnung im sauerländischen Medebach-Oberschledorn damit begonnen, daraus Sprengstoff herzustellen. Am 4. September 2007 nahm sie die Polizei dort fest.

Der 23-jährige Deutsche Attila S. wird den Ermittlungen zufolge verdächtigt, 26 Sprengzünder beschafft zu haben, die bei der Festnahme der drei Komplizen im Sauerland sichergestellt wurden. Der aus Ulm stammende Beschuldigte soll zudem ein Terror-Ausbildungslager in Pakistan durchlaufen haben. Er war am 6. November 2007 im türkischen Konya festgenommen.

Im Verfahren gegen die "Sauerlandgruppe" stützt sich die Bundesanwaltschaft einem Medienbericht zufolge auch auf Aussagen eines Zeugen aus einem Folterstaat. Das Magazin sprach von "Aussagen fragwürdiger Herkunft". Demnach vernahmen ein Bundesanwalt und drei Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) im September dieses Jahres den 33-jährigen Zeugen im Stadtgefängnis von Taschkent in Usbekistan.

In diesem Land gehöre nach Ansicht mehrerer Menschenrechtsorganisationen Folter "zur Routine" und sei im Justiz- und Polizeiapparat "weit verbreitet". Aussagen von gefolterten Häftlingen aber dürften in Deutschland vor Gericht nicht verwendet werden.

Wallenta bestätigte, dass die Zeugenvernehmung des in Usbekistan inhaftierten Mannes "Ende September 2008" stattgefunden habe. Die Vernehmung sei im Wege der internationalen Rechtshilfe erfolgt und habe "in allen Punkten den Vorgaben der deutschen Strafprozessordnung" entsprochen, betonte der Sprecher der Bundesanwaltschaft. Die Vernehmung werde Gegenstand des Strafverfahrens gegen die Angeklagten im "Sauerland-Verfahren" sein.

(DDP)
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