Wegen Telefonterrors Stalker muss zwei Jahren hinter Gitter

Hamm · Nach monatelangem Telefonterror muss ein Stalker aus Seelze bei Hannover für knapp zwei Jahre hinter Gitter. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte einen Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld, wonach der 36-Jährige 720 Tage Ordnungshaft absitzen muss, weil er eine Frau trotz Kontaktverbots wiederholt telefonisch bedroht hatte.

Der massive Terror habe sich in Hunderten Anrufen, SMS und E-Mails ausgedrückt - "mit bedrohlichen, auf den Tod Bezug nehmenden Inhalten", teilte das Oberlandesgericht am Montag mit. So habe der Mann im Wissen um die Angst der Frau vor Spinnen ein Päckchen mit einer lebenden Vogelspinne an ihren Sohn adressiert. Dabei habe die Frau "in keiner Beziehung" zu dem Mann gestanden.

Schon 2012 hatte das Amtsgericht dem 36-Jährigen auf ihren Antrag hin untersagt, sich der Frau zu nähern, ihr zu schreiben oder sie anzurufen. Trotz wiederholter Ermahnungen ignorierte er dieses Verbot, was das Amtsgericht Bielefeld zunächst mit 90, später zusätzlich mit 630 Tagen ahndete.

Dagegen hatte er Beschwerde eingelegt, der das OLG Hamm jedoch nicht stattgab. Die Bielefelderin leide sehr und müsse Ängste aushalten, begründete das Gericht die ungewöhnliche Höhe der Sanktionsmaßnahme.

Aktenzeichen: II-1 WF 47/13

(lnw/felt/das)
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