Rundfunkbeitrag Hunderttausende bekommen Post vom Beitragsservice

Köln · Der Beitragsservice von ARD und ZDF möchte herausfinden, wer den Rundfunkbeitrag zahlen muss, aber noch nicht erfasst worden ist. Dafür hat er bereits in großem Stil Post verschickt - und er wird wohl noch Hunderttausende anschreiben.

 Der Rundfunkbeitrag beträgt 17,50 Euro (Symbolbild).

Der Rundfunkbeitrag beträgt 17,50 Euro (Symbolbild).

Foto: dpa/Jens Kalaene

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat in diesem Sommer schon etwa 800.000 Menschen angeschrieben, um zu klären, ob sie beitragspflichtig sind. Das teilte die Einrichtung in Köln am Freitag mit. Bei den Angeschriebenen kann es sich um Personen handeln, die vergessen haben, ihre Wohnung zum Rundfunkbeitrag anzumelden, bei einer Meldebehörde mit einer nicht mehr existierenden Wohnung gemeldet sind oder die es versäumt haben, dem Beitragsservice ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen. Derzeit gleicht der Beitragsservice seinen Datenbestand mit dem der Einwohnermeldeämter ab, um Hinweise darauf zu finden, wer beitragspflichtig ist, aber keinen Beitrag zahlt.

Die Meldebehörden haben ihre Daten mit Stand vom 6. Mai dieses Jahres inzwischen fast komplett an den Beitragsservice geschickt. Drei Monate nach dem Start der Datenübermittlung stehe nur noch eine Rückmeldung aus, sagte Beitragsservice-Sprecher Christian Greuel. Der Abgleich der Daten könne aber noch einige Monate dauern. Die übrigen der voraussichtlich rund 3,5 Millionen Klärungsschreiben will der Beitragsservice bis Anfang 2019 verschicken.

Angaben dazu, in wie vielen Fällen bereits geklärt wurde, ob die Adressaten Beitrag zahlen müssen, macht der Beitragsservice noch nicht. Eine erste Prognose zum Erfolg des Meldedatenabgleichs ist für Frühjahr 2019 angekündigt. Mit den abschließenden Ergebnissen des Meldedatenabgleichs rechnet der Beitragsservice erst für 2022.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte Juli hat auf den aktuellen Meldedatenabgleich keine Auswirkungen. Die Klärungsschreiben sollen wie zuvor geplant verschickt werden. Das Gericht hatte entschieden, dass Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen beim Rundfunkbeitrag nur einmal zur Kasse gebeten werden dürfen (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.). Als eine Folge davon müssen bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber und ab dem 18. Juli diejenigen auf Antrag keinen Rundfunkbeitrag für ihre Zweitwohnung zahlen, die bereits für ihre Erstwohnung zahlen.

Der Beitragsservice arbeitet nach eigenen Angaben derzeit daran, einen Antrag zur Freistellung von Zweitwohnungen zur Verfügung zu stellen. Unabhängig vom Zeitpunkt des Antrags werde eine Freistellung rückwirkend zum 18. Juli erfolgen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt seien. Für die Zeit davor sei eine Freistellung außerdem für die Besitzer von Zweitwohnungen möglich, die in dieser Sache Widerspruch oder Klage eingereicht haben, die noch nicht rechtskräftig entschieden sind.

(wer/dpa)
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