Von Kollegen gedemütigt Ostdeutscher scheitert mit Mobbing-Klage wegen Herkunft

Berlin · Ein Ostdeutscher zieht vor das Berliner Arbeitsgericht, weil er sich wegen seiner Herkunft gemobbt fühlt – und scheitert mit seiner Klage. Die Herabwürdigung eines Mitarbeiters wegen seiner ostdeutschen Herkunft sei keine Benachteiligung nach dem Gleichbehandlungsgesetz.

 Der Mann ist vor Gericht gescheitert (Symbolfoto).

Der Mann ist vor Gericht gescheitert (Symbolfoto).

Foto: dpa/Uli Deck

Das entschied das Gericht laut Mitteilung vom Mittwoch. Der stellvertretende Ressortleiter eines Zeitungsverlages hatte mit seiner Klage Entschädigung, Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangt, weil er von zwei Vorgesetzten wegen seiner ostdeutschen Herkunft stigmatisiert und gedemütigt worden sei.

Dem Kläger stehe eine Entschädigung nicht zu, weil eine Benachteiligung wegen seiner ethnischen Herkunft oder
Weltanschauung nicht erfolgt sei, so wie es in dem Gesetz geregelt ist, hieß es. Menschen ostdeutscher Herkunft seien nicht Mitglieder einer ethnischen Gruppe oder Träger einer einheitlichen Weltanschauung.

Einen Schadenersatz wegen einer Persönlichkeits- oder Gesundheitsverletzung lehnte das Arbeitsgericht ab, weil der Kläger den Arbeitgeber nicht rechtzeitig auf das Verhalten seiner Vorgesetzten und die Gefahr eines Schadens aufmerksam gemacht habe.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

(lukra/dpa)
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