Sextäter zieht von Bayern nach NRW Kinderhilfe spricht von einem "Justizskandal"

Düsseldorf (RPO). Ein wegen Vergewaltigung von drei Mädchen rechtskräftig verurteilter Mann ist nach Verbüßung seiner Strafe von Bayern nach NRW umgezogen. Der Fall sorgt für eine neue Debatte über den Umgang mit Sexualstraftätern. Die Justiz verteidigt unterdessen ihre Entscheidung.

 Landrat Stephan Pusch (CDU) hat die Bevölkerung über den Zuzug eines Sexualstraftäters informieren lassen.

Landrat Stephan Pusch (CDU) hat die Bevölkerung über den Zuzug eines Sexualstraftäters informieren lassen.

Foto: Laaser

Karl D. hat im bayerischen Penzberg eine 14-jährige Haftstrafe verbüßt, weil er zwei 14 und 15 Jahre alte Mädchen vergewaltigt hatte. Zuvor war er bereits 1984 wegen der Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens zu fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Am vergangenen Wochenende war der Sexualstraftäter auf freien Fuß gesetzt worden. D. war von Bayern nach NRW umgezogen. Hier sorgt der Fall für Aufsehen, nachdem der Landrat des Kreises Heinsberg, Stephan Pusch (CDU), die Bevölkerung über den Zuzug des Sexualstraftäters informieren ließ.

Kinderhilfe: Entlassung ist ein "Justizskandal"

Die Deutsche Kinderhilfe e.V. kritisierte die Entlassung aus der Haft als "Justizskandal". Der 57-Jährige habe eine krankhafte Persönlichkeitsstörung und verweigere jede Therapie, hieß es. Bei dem Mann bestehe akute Wiederholungsgefahr. Zudem müssten für die "Rundumüberwachung" des Mannes nun die Steuerzahler aufkommen. Das koste nach Angaben aus Polizeikreisen pro Monat etwa 200.000 Euro.

Unterdessen verteidigt der zuständige Richter Hans-Joachim Meßner die Entscheidung des Landgerichts München II. "Das Gesetz hat unsere Entscheidung vorgegeben", sagte Meßner der "Süddeutschen Zeitung". Es habe nicht im Belieben der Richter gelegen, eine Sicherungsverwahrung zu verhängen. "Die Regelungen für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung sind ziemlich kompliziert, es gibt mehrere Voraussetzungen dafür." Diese Umstände hätten er und seine Kollegen im Fall D. nicht gesehen.

Es reiche für eine Sicherungsverwahrung nicht aus, dass von einem Täter weiter eine Gefahr ausgehe. Meßner hält es gleichzeitig für richtig, dass D. nach seiner Entlassung nun von der Polizei überwacht wird. "Das ist durchaus angemessen", sagte er.

D. habe mit 14 Jahren Haft beinahe die Höchststrafe abgesessen. "Aber er hat sich immer als unschuldig bezeichnet und deshalb die Therapie nicht angenommen", erläuterte der Richter. Er könne nur hoffen, dass der Mann nicht erneut ein Sexualdelikt begehe: "Wenn ein Sachverständiger jemanden als gefährlich einstuft, dann besteht zwar eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass er eine Straftat begeht. Aber nicht jede Wahrscheinlichkeit tritt ein."

Meßner betonte, D. gehe "nicht als gänzlich freier Mann davon". Er stehe unter Führungsaufsicht, müsse sich in eine Therapie begeben und habe weitere Auflagen erhalten. "Wenn er die nicht erfüllt, könnte das eine Strafe nach sich ziehen."

(DDP)
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