Bundesverfassungsgericht Kachelmanns Ex durfte Vorwürfe öffentlich äußern
Karlsruhe · Die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann durfte auch nach dessen Freispruch die Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn öffentlich äußern. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
29.04.2016
, 11:05 Uhr
Die Radiomoderatorin hatte der Zeitschrift "Bunte" 2011 zwei Wochen nach dem Freispruch des Wettermoderators ein Interview gegeben, in dem sie ihre Vorwürfe wiederholte. Aus Sicht der Karlsruher Richter war das von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das habe auch mit dem Verhalten Kachelmanns und seiner Anwälte zu tun, die sich zuvor ebenfalls nicht sachlich geäußert hätten, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss vom 10. März. Daraus ergebe sich ein "Recht auf Gegenschlag". (Az. 1 BvR 2844/13)