Köln "Bild"-Zeitung muss Kachelmann weniger zahlen

Köln · Der Wettermoderator Jörg Kachelmann muss sich offenbar auf eine geringere Geldentschädigung von der "Bild"-Zeitung einstellen. Während das Landgericht Köln ihm in erster Instanz die Rekordsumme von 635.000 Euro zugesprochen hatte, erwägt das Oberlandesgericht (OLG) in Köln eine Entschädigung zwischen 395.000 und 415.000 Euro. Das OLG traf gestern noch keine Entscheidung. Das Urteil gibt es erst am 23. Juni. Bis dahin wollen die Richter noch eine "Gesamtabwägung" vornehmen. In dem Verfahren geht es um die Prozessberichterstattung verschiedener Springer-Titel. Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Die Vorsitzende Richterin stellte klar, es sei grundsätzlich zulässig, wenn Medien über einen Prozess gegen einen Prominenten berichteten. Allerdings müsse dies mit der gebotenen Zurückhaltung geschehen, bis zu einer Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung. Bei der "Bild"-Berichterstattung über den Kachelmann-Prozess konnte das Oberlandesgericht keine zielgerichtete Kampagne erkennen. Allerdings habe die Zeitung mehrfach die Grenzen des Erlaubten überschritten und Kachelmanns Persönlichkeitsrechte schwer verletzt. Kachelmanns Anwalt bezeichnete die angedachte Entschädigungssumme als zu niedrig. Ein Springer-Anwalt warf Höcker dagegen vor, er wolle die Presse "auf ein amtliches Verlautbarungsorgan reduzieren".

(dpa)
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