Wermelskirchen Richtigstellung

Am 09.11.2012 haben wir über den Rechtsstreit des Krankenhauses Wermelskirchen gegen Prof. Buchholz vor dem Arbeitsgericht Solingen berichtet. Darin wurde erwähnt, dass Herr Prof. Buchholz erfolglos gegen die Teilung der Chirurgie geklagt habe. Hierzu stellen wir richtig:

Das Arbeitsgericht hat festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt und die Kündigung des Nutzungsvertrages unwirksam war und somit der Klage in vollem Umfang entsprochen. Ferner stellen wir klar, dass die Terminverlegung nicht auf Wunsch von Herrn Prof. Buchholz, sondern aus dienstlichen Gründen erfolgte."

(csi)
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