Fußball Trainerlizenzen werden zur Pflicht

Mönchengladbach · Der Fußballkreis Mönchengladbach/Viersen informierte vor dem Saisonstart.

Im Clubhaus des SC Hardt informierte Thomas Klingen mit seinem Fußball-Ausschuss die Vereine des Fußballkreises Mönchengladbach/Viersen über wichtige Themen im Hinblick auf die neue Spielzeit. Neu im Gremium sind Thorsten Nellen als Verantwortlicher für den Breitensport sowie Dieter Drenker als Konfliktbeauftragter.

Doch es galt nicht nur neue Funktionäre vorzustellen, auch an neue Regularien müssen sich die Vereine gewöhnen. So fällt die vor drei Jahren eingeführte Gesichtskontrolle vor den Spielen weg. Liegt kein Pass vor, werden fünf Euro Ordnungsgeld fällig, das Ausweisen mit einem anderen Lichtbildausweis ist aber möglich. Wichtig ist für die am Wochenende anstehenden Pokalspiele, dass künftig auch für diesen Wettbewerb eine Pflichtspiel-Genehmigung vorliegen muss. Die Bilder im DFB-Net sind noch freiwillig, werden aber auf Dauer fraglos verpflichtend. Ein wichtiger Hinweis war auch, dass Lizenzen für Trainer in gewissen Spielklassen bald zur Pflicht werden. In der Oberliga ist die B-Lizenz ab sofort Voraussetzung, in der Landesliga wird dies zur Saison 2018/19 der Fall sein. Ab 2020/21 ist das dann auch in der Bezirksliga so. Aktuell sind die Lehrgänge ausgebucht. Thomas Klingen wies darauf hin, das Thema Lizenzen nicht auf die lange Bank zu schieben. Erfreulich war beim Thema Auf- und Abstiegsregelung, dass es im Sommer sehr wohl zwei Aufsteiger aus der Kreisliga A in die Bezirksliga gibt. Und zwar dann, wenn aus der Regionalliga nicht mehr als zwei Teams aus dem Zuständigkeitsbereich des Fußball-Verbandes Niederrhein absteigen.

Rainer Hilgers mahnte als Vorsitzender der Kreisspruchkammer, dass es zu viele Verfahren vor seiner Kammer gibt. "In der abgelaufenen Saison waren es 98, viele davon sind vermeidbar." In Planung ist von Verbandsseite ein Einzelrichterverfahren, für dessen Einführung es noch keinen Termin gibt. Zu einer Sitzung käme es dann nur noch in Ausnahmefällen. Das Saisonauftaktspiel, das im Vorjahr eingeführt wurde, behält der Kreis bei. Am 19. August stehen sich die Sportfreunde Neuwerk und der Polizei SV gegenüber. Die Teilnahme aller Trainer und je eines Spielers der Kreisligen A und B sowie der ersten Mannschaften aus den C-Kreisligen ist Pflicht. Das gilt auch für die vorhergehende Regelkunde der Schiedsrichter, die um 18 Uhr in der angrenzenden Krahnendonkhalle beginnt und die ob des neuen Regelwerkes sinnvoll ist.

(kpn)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort