Tönisvorst Landrat hat Lkw-Routenkonzept gestoppt

Tönisvorst · Aufatmen bei der Tönisvorster SPD. Kreistagsmitglied Hans-Joachim Kremser, Vorsitzender des Kreisausschusses für Planung, Bauen und Umwelt, konnte in einem Gespräch mit Landrat Dr. Andreas Coenen erreichen, dass die Kreisverwaltung das mit den Kommunen erarbeitete Lkw-Vorrangsroutennetz noch nicht an die Navigationsunternehmen weiterreicht. Der Stadt Tönisvorst wird damit die Chance gegeben, nachzubessern. Dazu hat die Tönisvorster SPD einen Antrag für die Sitzung des Bau-, Eneregie-, Verkehr- und Umweltausschusses der Stadt Tönisvorst am 1. Februar gestellt und Verbesserungsvorschläge für das Lkw-Routenkonzept eingereicht.

 Die neuralgischen Punkte des bisherigen Lkw-Routenkonzepts sind eingekreist. Die Verbesserungsvorschläge sind in violett und grün eingezeichnet.

Die neuralgischen Punkte des bisherigen Lkw-Routenkonzepts sind eingekreist. Die Verbesserungsvorschläge sind in violett und grün eingezeichnet.

Foto: SPD

Im Sinne einer effizienten und stadtverträglichen Lkw-Navigation berät der Kreis ein "Vorrangroutennetz" für den Lkw-Verkehr. Es soll den großen Lkw-Navigationssystem-Betreibern dazu dienen, den Lkw-Verkehr via Navigationssoftware im Sinne der betroffenen Kommunen zu steuern. Die SPD erwartet in ihrem Antrag, dass die Stadt Tönisvorst eine stadtverträglichere Routenführung beim Kreis anmeldet. Alternativ zum bisherigen Routenkonzept beantragt die SPD ein Lkw-Durchfahrverbot auf der L 362 (Nüss Drenk), ebenso auf Ost-, Nordring und Hülser Straße. Das Gewerbegebiet Höhenhöfe und Tempelsweg soll über die L 379 bedient werden. Die Vorster Gewerbegebiete werden von Norden her über die L 362, K 22 und L 361 erschlossen (dazu gibt es eigentlich bereits einen Beschluss, der aber in der vorliegenden Fassung nicht berücksichtigt wurde). In Richtung Krefeld soll die Lastwagen über die L 362, K 22, L 379 auf die K 11 (Krefelder Weg) geführt werden. Auf der L 475 besteht auf Krefelder Gebiet ein Lkw-Durchfahrtsverbot. Der bisherige Plan sieht eine Führung von Lkw-Verkehren durch die Hülser Straße (30-km/h-Zone) vor.

(hb)
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