Rheinberg Viel bestellt, nichts bezahlt: Frau verurteilt

Rheinberg · Viele Vorstrafen hielten eine Frau aus Rheinberg nicht von weiteren Betrügereien ab. Sie bestellte im Internet Dinge für die Wohnung. Brettchen, Lampen, Eichenstühle - sie brauchte vieles, zahlte aber nichts. So kamen knapp 2000 Euro zusammen, auf die die Firmen schon über ein Jahr warten.

Das Rheinberger Amtsgericht verurteilte die Frau wegen Betrugs in sechs Fällen zu acht Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss sie 80 Sozialstunden ableisten. Die 34-Jährige hatte um eine milde Strafe gebeten. Komme sie in Haft, könne sie sich nicht mehr um ihr Kind kümmern, sagte sie.

Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte eine weitere Chance trotz der vielen Vorstrafen für vertretbar gehalten. Dennoch glaubten weder sie noch die Richterin, dass die Frau blauäugig darauf hoffte, ihr Ehemann und ihre Schwester würden die Artikel für sie bezahlen. Man sehe anhand des Vorstrafenregisters, dass die Angeklagte genügend Erfahrung habe. Wegen Betrugs war sie bereits sowohl zu Geld- als auch zu Haftstrafen verurteilt worden. Die 34-Jährige sagte, dass sie selber nur zwei der sechs Bestellungen selber tätigte. Dafür habe sie das gemeinsame eheliche Konto belasten wollen. "Ich hätte es ja zahlen können", versicherte sie.

"Das haben Sie aber nicht gemacht", hielt ihr die Richterin vor. Außerdem sei nicht genügend Guthaben vorhanden gewesen. Nicht mal bis heute habe sie die Rechnungen begleichen können. Für die vier weiteren Bestellungen etwa für teure Eichenstühle sei die Schwester verantwortlich, erklärte die Rheinbergerin. Es stimme zwar, dass auf den Namen der Angeklagten bestellt wurde, die Schwester habe sich um die Bezahlung kümmern wollen.

Weil die aber kurzfristig keinen Kredit bekam, sahen die Firmen kein Geld. Auch wenn man die unwahrscheinliche Erklärung glaube, habe sie erkennen müssen, dass die Bezahlung nicht gewährleistet sei, folgerte die Richterin. Möglicherweise müsse man darüber nachdenken, ob sich die Schwester nicht wegen Beihilfe strafbar gemacht habe.

(bil)
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