Neuss Haus Milano: Nur Gläubiger bietet

Neuss · Neuss (-nau) 29 Minuten lang herrschte Stille im voll besetzten Saal 246 des Neusser Amtsgerichtes, dann - eine Minute vor Ende der Bietefrist - wurde ein Angebot für das Haus Milano an der Breslauer Straße abgegeben: Acht Millionen und einen Euro.

Das Gebot kam von der Bond Collaterial Agency mit Sitz in Frankfurt am Main, die zugleich als Hauptgläubigerin die Zwangsversteigerung dieses viergeschossigen Geschäftshauses im Rheinparkcenter betreibt.

Der Zuschlag wurde auf Antrag des Bieters jedoch nicht erteilt, dazu wird es vielmehr am 9. Januar einen neuen Termin im Neusser Amtsgericht geben.

"In den vier Wochen bis dahin werden wir entscheiden, was wir machen", erklärte Herwart Reip, der den Hauptgläubiger in diesem Verfahren vertritt.

Der gleiche Herwart Reip hatte noch vor einem nicht zustande gekommenen Zwangsversteigerungstermin im Februar mit Überzeugung erklärt: Wir sind zuversichtlich, einen guten Preis zu erzielen." Seit die Versteigerung öffentlich ist, habe sein Unternehmen viele Anfragen bekommen.

Von denen allerdings fehlte am Dienstag jede Spur. Oder sie hielten sich einfach zurück, als die Rechtspflegerin Annette Korff um 9.20 Uhr die mindestens 30-minütige Bietefrist eröffnete.

Ein einziger der 20 Besucher im Saal zeigte sich interessiert, doch wurde sein Gebot abgewiesen, bevor ein Betrag öffentlich wurde. Grund: Die Sicherheitsleistung war nicht erbracht.

Das Haus Milano hat nach Darstellung eines vorliegenden Gutachtens einen Verkehrswert von 16 Millionen Euro. Das Objekt ist gut vermietet; vor allem mit chinesischen Firmen, der Modebranche.

In der Zeit von Juni bis September lagen die Brutto-Mieteinnahmen weit über 400 000 Euro. Die vermietbare Fläche liegt bei 20 600 Quadratmetern, hinzu kommen 128 Tiefgaragenparkplätze und 155 Außenstellplätze.

1973 erbaut, ist das Haus nach Darstellung des Gerichts in einem guten Zustand. Allerdings haben Dritte Rechte an diesem Objekt geltend gemacht, das seit Mai 2003 unter Zwangsverwaltung steht.

Für das Verfahren ergaben sich aus dem Verkehrswert zwei wichtige Grenzen. Bei Geboten unter acht Millionen Euro, also bis 50 Prozent des Verkehrswertes, kann das Gericht entscheiden, ob es die Immobilie zu diesem Preis verkauft - oder nicht.

Bei Geboten bis 70 Prozent des Verkehrswertes (11,2 Millionen Euro) kommt dem Verkäufer dieses Recht zu. Mit dem am Dienstag vorgelegten Gebot ist das Thema aber noch nicht am Ende. "Es kann noch spannend werden", erklärt Korff

(NGZ)
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