Mönchengladbach Gutachter: Aussage des Opfers ist glaubwürdig

Mönchengladbach · Ein 49-Jähriger ist am Dienstag vor der Zweiten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts der Freiheitsberaubung, der Körperverletzung und des schweren Raubes beschuldigt worden. Der Angeklagte verfolgte den Prozess schweigend. Offenbar sieht sich der Mönchengladbacher, dessen Vorstrafenregister 22 Eintragungen enthält, als verfolgte Unschuld.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

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Foto: ddp, ddp

Der Angeklagte soll in der Nacht zum 7. November 2009 einen 26-jährigen Gast stundenlang festgehalten, geschlagen, beraubt und gequält haben. Plötzlich sei der Gastgeber aufgesprungen, habe ihn geschlagen und als "Stasischwein " beschimpft. Wie ein Hund habe er auf dem Boden kriechen müssen, so der 26-Jährige. Der Angeklagte und ein weiterer Gast sollen ihm die Geldbörse abgenommen haben. Personalausweis und Handy blieben in der Wohnung zurück, als das Opfer gegen vier Uhr morgens gehen durfte. Später ging der 26-Jährige, der in einer Einrichtung für betreutes Wohnen lebt, zusammen mit seinem Betreuer zur Polizei und zeigte den Angeklagten an.

Daran erinnerte sich gestern ein Polizeibeamter. Das Opfer habe einen ängstlichen und verstörten Eindruck gemacht. Der Angeklagte habe ihm in der Novembernacht ein Messer an den Hals gehalten. In der Tatnacht sollen noch zwei Gäste in der Wohnung des Angeklagten gewesen sein. Einer blieb der Gerichtsverhandlung fern. Der andere konnte sich an das Opfer nicht erinnern. Das Foto des 26-Jährigen, das man ihm auf dem Richtertisch präsentierte, sage ihm gar nichts. Auch die Frage, ob der Angeklagte damals Amphetamine konsumiert habe, konnte der Zeuge nicht beantworten.

Der Angeklagte bestreitet nach wie vor, das Opfer damals festgehalten und gequält zu haben. Dagegen hatte ein psychiatrischer Sachverständiger keinen Zweifel und bewertete die Aussage des Opfers als authentisch. Der 26.-Jährige sei, trotz einer Behinderung, aussagetüchtig. Einen ähnlichen Anklagevorwurf bestreitet der Angeklagte ebenfalls. So soll er in der Nacht zum 6. Januar 2009 in der Wohnung eines anderen Mönchengladbachers aufgetaucht sein und ohne Grund mit einem Hammer auf den Mann eingeschlagen haben. Dazu sagte ein Polizeibeamter aus, den damals das Überfallopfer informiert haben soll. Der Beamte erinnerte sich im Gerichtssaal, den Angeklagten damals in der Nähe des Tatortes auf der Straße angetroffen zu haben. Der Prozess wird forgesetzt.

(RP)
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