Mönchengladbach 4,5 Millionen Euro für arme Kinder

Mönchengladbach · Die Mitgliedschaft in Sportvereinen und Musikschulen, Tagesfahrten mit der Schulklasse, gezielter Nachhilfeunterricht – allesamt Ausgaben, die Kindern von Hartz-IV-Empfängern bisher oftmals vorenthalten blieben, weil sie schlichtweg nicht zu finanzieren waren.

Die Mitgliedschaft in Sportvereinen und Musikschulen, Tagesfahrten mit der Schulklasse, gezielter Nachhilfeunterricht — allesamt Ausgaben, die Kindern von Hartz-IV-Empfängern bisher oftmals vorenthalten blieben, weil sie schlichtweg nicht zu finanzieren waren.

Das ändert sich mit der jetzt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getretenen Neuregelung des Gesetzes zum Bildungs- und Teilhabepaket. In Gladbach profitieren 15 000 Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten: 12 000 von Hartz-IV-Empfängern, 3000 von Wohngeldempfängern. Rund 4,5 Millionen Euro kann die Stadt dieses Jahr dafür einplanen. "Aus eigener Kraft hätten wir so etwas nie auf die Beine stellen können", freut sich der zuständige Beigeordnete Dr. Michael Schmitz.

Riesenchance für Jugendliche

Das Besondere an dem Paket, das der Bund finanziert und die Kommunen umsetzen: "Es läuft nicht nach dem Gießkannenprinzip", so Schmitz. "Die Leistungen werden für jeden individuell und passgenau umgesetzt." Zudem wird kein Bargeld ausgeschüttet, sondern es werden die Sachleistungen, etwa Mitgliedsbeiträge, direkt an den Leistungserbringer überwiesen — so ist sichergestellt, dass das Geld auch tatsächlich da ankommt, wo es hin soll.

Für die Verwaltung, die sich die Umsetzung mit dem Jobcenter teilt, bedeutet dies einen beträchtlichen Mehraufwand. Der lohne sich aber, sagt Schmitz: "Bildung und Sozialkompetenz sind Schlüsselqualifikationen. Das Paket ist eine Riesenchance für Jugendliche, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern."

Dass das Paket kein Selbstläufer ist, wissen alle Beteiligten — denn die Leistungen werden nicht automatisch, sondern nur auf Antrag finanziert. "Wir werden aktiv auf die Eltern zugehen, damit sie sie für ihre Kinder in Anspruch nehmen", sagt Willi Houben, Leiter des städtischen Fachbereichs Soziales und Wohnen. Dafür soll bei der Verwaltung eine Steuerungsstelle mit zwei Sozialarbeitern eingerichtet werden, die etwa in Schulen für das Paket werben. "Bisher sind schon rund 100 Anträge eingegangen", sagt Klaus Müller, Geschäftsführer des Jobcenters. Wichtig: Bis einschließlich 30. April können Leistungen, die Eltern seit dem 1. Januar finanziert haben und die nach der Gesetzesänderung nun übernommen werden, noch rückwirkend erstattet werden.

Während die SPD bereits gefordert hat, dass Nachhilfeleistungen beispielsweise im wesentlichen über die Volkshochschule laufen sollen, betont Schmitz, dass es hinsichtlich der Träger der Leistungen keine Ausschlusskriterien gebe. "Wichtig ist nicht, wer die Leistung anbietet, sondern dass sie gut ist und den Kindern und Jugendlichen zugute kommt."

Die Antragsunterlagen gibt es im Jobcenter der Viktoriastraße 52, der Limitenstraße 144-148, bei der Wohngeldstelle an der Aaachener Straße 2, unter Tel. 02161 94880 sowie im Internet unter den Adressen www.jobcenter-mg.de und www.moenchengladbach.de.

(RP)
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