Mönchengladbach Familie muss wegen Betruges ins Gefängnis

Mönchengladbach · Für eine Familie aus Schwalmtal endete jetzt vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts ein monatelanger Prozess mit Gefängnisstrafen.

Hartnäckig aber am Ende vergeblich, hatten die drei Angeklagten bestritten, in den Jahren 2000 bis 2004 Versicherungen mit erfundenen Schadensfällen getäuscht und mit gefälschten Belegen zu hohen Schadensersatz-Leistungen veranlasst zu haben. Die 65-jährige Ehefrau des mitangeklagten Mannes, verurteilte das Gericht wegen gewerbsmäßigen Betruges in acht Fällen zu drei Jahren und drei Monaten Haft.

Der Ehemann (69) erhielt wegen zweifachen Betruges eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung. Die Tochter (48) der beiden Schwalmtaler wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges in zehn Fällen ebenfalls zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Einige Fälle, in denen die Versicherung nicht zahlte, blieben im Versuchsstadium stecken.

Geständig waren die Familienmitglieder bis auf kleinere Fälle keineswegs. Meistens verwickelten sie sich in Widersprüche. Aber nach Aussagen von Zeugen und der Durchsicht von gefälschten Belegen waren am Ende Staatsanwaltschaft und Gericht überzeugt, dass die von den Angeklagten bei den Versicherungen gemeldeten Überfälle und Einbrüche tatsächlich nie stattgefunden haben. Im Gerichtssaal war die Rede vom "dreisten Versicherungsbetrug im großen Stil".

Schmuck und Pelze

So hatte die 65-jährige Hauptangeklagte im August 2000 bei der Polizei angegeben, sie sei vor ihrem Wohnhaus von zwei Männern überfallen und beraubt worden. Die Täter sollen 25 000 Mark Bargeld, Schmuck und Pelze gestohlen haben.

Die Versicherungen zahlten damals Entschädigungssummen von insgesamt 155 000 Mark. In einem anderen Fall ging es um einen Einbruch in das Haus des Ehepaares. Unbekannte Täter sollen im April 2001 unter anderem Bilder, Pelze und einen Tresor mit Inhalt erbeutet haben. Die Versicherung erstattete 130 000 Mark. Aber die Versicherungen zahlten nicht immer. So war es im August 2003, als die Tochter des Ehepaares bei der Polizei einen angeblichen Wohnungseinbruch in Nettetal meldete. Bargeld, Schmuck, ein Nerzmantel und Teppiche sollen damals gestohlen worden sein.

Doch die Versicherung leistete keinen Schadensersatz. Aber auch die Richter glaubten der Familie am Ende nicht. Fünf weiteren Angeklagten (aus Mönchengladbach, Jüchen und Viersen) hatte die Staatsanwaltschaft zu Prozessbeginn kleinere Schadensfälle vorgeworfen. Deren Verfahren sind noch vor der Verurteilung der Familie beendet worden.

(RP)
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