Mettmann Warum die Stadt nach Gülle stinkt

Mettmann · Die heimischen Landwirte düngen derzeit die abgeernteten Felder. Nach dem Regen soll der Gestank verschwinden.

Der Geruch, der seit Tagen über Mettmann wabert, stammt von Dünger, den Landwirte derzeit auf abgeerntete Felder und Wiesen bringen. "Die Landwirte haben die Felder abgeerntet. Jetzt wird das Wintergetreide gesät. Doch zuvor müssen die Felder gedüngt werden, da das Getreide dem Boden die Nährstoffe entzogen hat", sagt Landwirtschaftsmeister Moritz Stöcker von Gut Bachelsberg. Die Landwirte haben das stabile Wetter der vergangenen Tage ausgenutzt, um den Dünger auszutragen. Die Gülle muss binnen 24 Stunden eingearbeitet werden. Jetzt, wo es regnet, verschwinden die Gerüche, sagt Stöcker. Stimmt so nicht ganz, denn gestern Nachmittag stank es immer noch gewaltig. "In unserer Region gibt es kaum noch Viehhaltung", so der Landwirt. Das bedeutet: "Wir bestellen Dünger in sogenannten Nährstoffkontoren." Der Pferde-, Rinder-, Hühnermist oder die Schweinegülle wird beispielsweise aus dem Münsterland angeliefert und auf die Felder gebracht. Ob auch mit Klärschlamm gedüngt wird, konnte Stöcker nicht sagen. Ortslandwirt Johannes Kircher tippt auf Klärschlamm, der den Gestank auslöst. Grundlage für Arbeit der Landwirte ist die Düngemittelverordnung. Die wesentlichen Bestimmungen sind: Die Düngemittel sind zeitlich und mengenmäßig so auszubringen, dass die Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend ausgenutzt werden können. Einträge in die Gewässer müssen weitestgehend vermieden werden. Geräte zum Ausbringen von Düngemitteln müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. "Heute gibt es Düngewagen, die über ein so großes Volumen verfügen, dass man damit ein ganzes Feld düngen kann", sagt Bäuerin Ute Stöcker. Ein direkter Eintrag von Düngern in die Oberflächengewässer ist zu vermeiden. Stickstoff- und phosphorhaltige Düngemittel dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden für diese aufnahmefähig ist.

Beim Ausbringen von Gülle, Jauche, flüssigem Geflügelkot oder stickstoffhaltigen flüssigen Sekundär-Rohstoffdüngern ist eine Ammoniakverflüchtigung so weit wie möglich zu vermeiden, heißt es in der Verordnung. Das bedeutet: Es kann zu Geruchsbelästigungen kommen.

Auf unbestelltem Ackerland sind diese Dünger unverzüglich einzuarbeiten. Ob dies in Mettmann gemacht wurde, ist zu bezweifeln. Auf Ackerland dürfen nach der Ernte der Hauptfrucht die im ersten Punkt (Gülle, Jauche, Geflügelkot) genannten Düngemittel nur bei Feldgrasanbau, Zwischenfrucht- und Herbstaussaaten oder bei Strohdüngung in einer Menge von maximal 40 Kilogramm pro Hektar Ammoniumstickstoff oder maximal 80 Kilogramm pro Hektar Gesamtstickstoff ausgebracht werden.

In der Zeit vom 1. November bis 31. Januar dürfen die im ersten Punkt genannten Dünger nicht auf Ackerland, vom 15. November bis 31. Januar nicht auf Grünland ausgebracht werden (Kernsperrfrist). "Ohne die Düngung würde das Getreide nicht wachsen", sagt Stöcker.

(RP)
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