Wülfrath Landgericht: Uwe Clees unterliegt gegen die Stadt Wülfrath

Düsseldorf · Das Landgericht Wuppertal hat gestern die Klage des Bauunternehmers Uwe Clees gegen die Stadt Wülfrath abgewiesen. Clees muss die Kosten des Verfahrens tragen, teilt die Stadt Wülfrath mit. Clees hatte die Stadt und deren 85-prozentige Tochter Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft verklagt, weil er bei der ehemalige Kalk-Hauptverwaltung ein Vorkaufsrecht von Rheinkalk ausgehandelt hatte.

Als Clees unmittelbar vor dem Erwerb stand, trat dem die Stadt durch eine Veränderungssperre entgegen. Im Nachgang hätten sich Clees und GWG-Geschäftsführer Ulrich Eilebrecht darauf verständigt, den Grundbesitz über eine gemeinsame Gesellschaft zu erwerben, hieß es damals in der Pressemitteilung der Clees-Gruppe. Das Gebäude wird heute als Dienstleistungszentrum genutzt.

(RP)
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