Kreis Mettmann Ackerflächen schonen

Kreis Mettmann · Vertreter der Landwirtschaft und des Kreises Mettmann wollen Landschaftsplanung und Ausgleichsmaßnahmen stärker verzahnen. Dazu wird in Velbert eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.

15 Hektar an landwirtschaftlicher Produktionsfläche gehen in Nordrhein-Westfalen pro Tag verloren — für Wohnbebauung, Gewerbeflächen und Straßenbau. Auch die daran gekoppelten Ausgleichsflächen gehen häufig zulasten der Landwirtschaft. Da soll jetzt im Kreis Mettmann besser werden.

Um die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verbrauchter Flächen in Zukunft konstruktiv zu betreuen, wurde nun zwischen Vertretern der Landwirtschaft und dem Kreis Mettmann eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Ziel ist es, Landschaftsplanung und Ausgleichsmaßnahmen stärker zu verzahnen und zukünftige Kompensationsleistungen so zu lenken, dass sie für Landwirte möglichst verträglich bleiben. "Die derzeitige Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Kreis soll im Sinne einer flächenschonenden Vorgehensweise optimiert werden", sagte Landrat Thomas Hendele.

A-44-Ausbau als Negativbeispiel

Ein Paradebeispiel, wie man es besser nicht hätte machen sollen, sei der derzeitige Ausbau der A 44 zwischen Ratingen und Heiligenhaus, stellte Kreisbauernschaftsvorsitzender Martin Dahlmann fest. Für die rund 30 Hektar an neu gebauter Straßenfläche mussten nach damaliger Gesetzeslage 180 Hektar Ausgleichsfläche geschaffen werden.

"Diese Kompensation erfolgt jedoch durch die Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen, die den dazugehörigen Betrieben dann nicht mehr zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehen", so Dahlmann.

Die eigentlichen Möglichkeiten zur wirtschaftlich und ökologisch intelligenten Kompensation seien jedoch mannigfaltig, sagte der Landrat und verwies auf zwei aktuelle Projekte, durch die Altbrachen wiederentdeckt wurden: "Mit der Erweiterung der Regiobahnstrecke nach Wuppertal wird eine ehemalige Halde wieder neu genutzt. Und auch der kürzlich eröffnete Panoramaradweg Niederbergbahn verläuft auf einer alten Bahntrasse, wodurch für die 40 Kilometer lange Strecke kein Quadratmeter landwirtschaftlicher Fläche verbraucht wurde."

Mit der Anlegung eines Grünstreifens hat auch Landwirt Frank Kuhlendahl (Velbert) auf seinem Hof konkrete Kompensationsmaßnahmen geschaffen. "Die Neuschaffung solcher Ökosysteme wird die Ausgleichsmaßnahme der Zukunft", so Dahlmann. Laut Landschaftsgesetz ist eine landschaftliche Beeinträchtigung dann ausgeglichen, wenn beeinträchtigte Funktionen oder das Landschaftsbild wieder hergestellt sowie ersetzt oder neu gestaltet sind.

Träger der Ersatzleistungen

Als Träger solcher Ausgleichs- und Ersatzleistungen werden durch die Kooperationsunterzeichnung der Landrat des Kreises Mettmann, die Biologische Station Haus Bürgel sowie die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und die Inhaber der Ökokonten festgehalten.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort