Meerbusch Endstation Rheinbahn

Düsseldorf · Die Buslinie 839 nimmt sonntags weder Rollstühle noch Kinderwagen mit. Heinz Buchmüller und Susanne Wiemann machten unliebsame Erfahrungen. Meerbuscher Omas warteten vergeblich auf ihre Enkel.

Die zweijährige Angie freut sich jedes Mal sehr, wenn sie ihre Großmutter in Bösinghoven besucht. Der Weg von Düsseldorf in Meerbuschs Norden ist jedoch mit Hürden gepflastert — zumindest am Wochenende. "Bis Haus Meer ist der Weg mit der Stadtbahn leicht zu bewältigen, doch der Bus auf der Linie 839 nimmt sonntags keine Kinderwagen mit", sagt Heinz Buchmüller. Er hat diese Erfahrung jetzt schon zweimal machen müssen.

Auch Susanne Wiemann kennt das Problem. Sie scheiterte ebenfalls sonntags beim Versuch, gemeinsam mit ihrem Kind per Bus die Oma in Nierst zu erreichen. "Das ist eine Frechheit", sagt sie erbost, denn sie habe zuvor die kostenpflichtige Hotline der Rheinbahn angerufen und nachgefragt, ob sie mit ihrem Kinderwagen in dem verkehrenden Kleinbus befördert werde. "Da habe ich glatt eine Falschauskunft bekommen", sagt sie. Außerdem habe sie ein Ticket erworben und sei anschließend von der Firma Auto Gather aus Krefeld nicht befördert worden. Eine Taxi-Quittung habe die Rheinbahn ebenfalls nicht erstatten wollen.

Die Verantwortlichen schieben sich den Schwarzen Peter hin und her. Die Rheinbahn schrieb an Buchmüller, "natürlich müssen sichtlich erkennbar an der Haltestelle wartende Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollstuhl von der Station auch mitgenommen werden." Weiter heißt es: Die Rheinbahn-Fachabteilung habe mitgeteilt, dass "auf Wunsch der Stadt Meerbusch und der Anlieger an der Strecke an Sonntagen ein kleiner Bus eingesetzt wird." Die Rheinbahn wolle darüber aber noch einmal Gespräche mit den zuständigen Stellen führen.

Stadtsprecher Michael Gorgs wirbt für Verständnis, dass eine solche Linie wirtschaftlich betrieben werden müsse. "Wir können uns keine Geisterbusse leisten", sagte er. Nach dem so genannten Taxi-Bus sei zunächst wieder ein normaler Linienbus unterwegs gewesen, sagt Gorgs. Immer wieder sei es bei der Stadtverwaltung zu Beschwerden gekommen, dass der Bus meistens leer durch die Stadtteile fahre.

Andererseits sei es im Interesse der Stadt, dass Rollstuhlfahrer und Erwachsene mit Kinderwagen barrierefrei den Öffentlichen Personennahverkehr nutzen könnten. Deshalb werde sich die Politik in der kommenden Sitzung des Planungsausschusses am 5. Oktober mit der Linie befassen.

Rechtlich ist die Rheinbahn übrigens auf der sicheren Seite. Im Personenbeförderungsgesetz heißt es im Paragraf 22 "Beförderungspflicht": Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn sie mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist. Und das sei nicht der Fall, sagt Dirk Schnepel, geschäftsführender Gesellschafter von Auto Gather.

Es seien in den Kleinbussen weder die technischen Vorausetzungen noch die Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt, um ein Kleinkind im Kinderwagen oder einen Rollstuhlfahrer vorschriftsmäßig zu transportieren, sagt er.

(RP)
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