Leverkusen Vermieter belegen Sozialwohnungen selbst

Leverkusen · Die Stadt stellt zwar die Wohnberechtigungsscheine aus. Aus der Frage, wer in eine öffentlich geförderte Wohnung einziehen darf, hält sie sich aber raus - zum Beispiel im Neubaugebiet Hitdorf-Ost. Dabei hätte sie ein Belegungsrecht.

Das Wort "Sozialwohnungen" hört Gernot Paeschke nicht gerne. "Das klingt nach ,Neue Heimat'", findet der Bauunternehmer. Er bevorzuge den Ausdruck "öffentlich geförderter Wohnungsbau". "Man kann heute ja gar nicht mehr unterscheiden, welche die öffentlich geförderten Wohnungen sind und welche nicht. Sie befinden sich alle im selben Haus."

Das Thema ist für den Langenfelder hochaktuell. Denn er plant ein acht Hektar großes Neubaugebiet in Hitdorf-Ost nördlich der Flurstraße mit voraussichtlich rund 140 Wohnungen, hälftig verteilt auf Ein- und Mehrfamilienhäuser. Und die Bezirksvertretung I wünscht, dass in den Mehrfamilienhäusern mindestens 40 Prozent Sozialwohnungen entstehen. "Wir brauchen dringend weitere Sozialwohnungen", sagt Andreas Eckloff (CDU). "Deshalb ist es wichtig, dass wir vorher die Quote genau festlegen." Der Bauunternehmer zeigt sich dafür offen. "Wir können die Quote in einem zusätzlichen städtebaulichen Vertrag festschreiben", schlug Paeschke dem Stadtteilparlament vor. Er plane außerdem, die verbleibenden 60 Prozent der Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern barrierefrei zu gestalten.

Sozialwohnungen hängt Paeschke zufolge nach wie vor ein - meist unbegründeter - Makel an. "Manche Mieter haben die Sorge, dass dort irgendwelches ,Volk' in die Nachbarschaft einzieht. Dabei könnte heute fast jeder Zweite in Deutschland einen Wohnberechtigungsschein beantragen." Darüber hinaus liege das Belegungsrecht für die geförderten Wohnungen jeweils beim Investor. "Das heißt, wir gucken, wer dort in die Nachbarschaft passt."

Ausgestellt werden die Wohnberechtigungsscheine von der Stadt an Menschen mit geringem Einkommen, zum Beispiel Senioren mit kleiner Rente oder Hartz-IV-Empfänger. Die Stadtverwaltung hält sich jedoch raus aus der Frage, wer von den Inhabern eines solchen Scheins bei der nächsten freien Sozialwohnung zum Zuge kommen soll. "Im Gesetz steht zwar nach wie vor das Belegungsrecht durch die Kommune", berichtet Stadtsprecherin Heike Fritsch. "Das wird hier in Leverkusen aber schon seit Jahrzehnten nicht ausgeübt." Man überprüfe allerdings, ob öffentlich geförderte Wohnungen tatsächlich an Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet seien. Ob bei dieser Praxis bestimmte Personengruppen bei der Wohnungssuche immer leer ausgehen, mag Caritasdirektor Wolfgang Klein nicht beurteilen. "Das hängt immer davon ab, wie sich ein Investor verhält", sagt er. Die Caritas selbst arbeite über ihre Wohnungsvermittlung für Wohnungslose mit Wohnungsbaugesellschaften und privaten Vermietern zusammen. "Da haben wir den kurzen Draht und kaum negative Rückmeldungen", berichtet er.

Klein bezweifelt, dass schon die Hälfte der deutschen Bevölkerung einen Wohnberechtigungsschein bekommen könnte. Der Besitz eines solchen Scheins helfe aber auch nicht weiter, wenn es nicht genügend günstige Wohnungen gebe. "Klar ist, dass, je weniger Wohnungen zur Verfügung stehen, umso stärker ausgewählt wird."

"Wir achten darauf, dass es eine Durchmischung gibt", versichert Bauunternehmer Paeschke. Familien, Alleinstehende, aber auch Asylbewerber hätten eine Chance, eine öffentlich geförderte Wohnung zu bekommen. "Meine Eltern waren nach dem Krieg auch Flüchtlinge", berichtet der Langenfelder. "Über 90 Prozent der heute hier ankommenden Flüchtlinge sind anständige Menschen."

Dass eine Durchmischung der Bewohner sinnvoll sei, belegt er am Beispiel eines Neubaus in Düsseldorf-Garath. Dort habe er dieses Jahr auch drei Flüchtlingsfamilien den Zuschlag erteilt. "Anfangs wurde ich dafür beschimpft. Jetzt kommen die Bewohner gut mit einander aus", erzählt Paeschke. "Und die Flüchtlingskinder sprechen nach so kurzer Zeit schon richtig gutes Deutsch."

Wie viele Sozialwohnungen in Hitdorf-Ost entstehen werden, steht noch nicht fest. Der Bezirk I wurde bei den Planungen nur beratend hinzugezogen, beschließen muss der Bauausschuss. Er tagt das nächste Mal am Dienstag, 4. Oktober.

(sug)
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