Leverkusen Einer schlug und trat, der andere stach und schoss

Leverkusen · Die beiden Angeklagten im Prozess vor der Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts, die im Juni vergangenen Jahres einen 24-Jährigen in Steinbüchel geschlagen, getreten, mit Messerstichen schwer verletzt und schließlich auch noch auf ihn geschossen haben sollen, legten am MIttwoch Geständnisse ab.

Versuchtes Tötungsdelikt in Leverkusen
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Foto: Uwe Miserius

Was diese Aussagen wirklich wert sind, wird sich allerdings noch erweisen müssen. Denn die beiden räumten praktisch nur das ein, was die Polizei nach ihren umfangreichen Ermittlungen und Zeugenbefragungen ohnehin bereits nachweisen kann.

Sie machten nach der Verlesung ihrer Aussagen lediglich noch Angaben über ihre bisherigen Lebensläufe. Darüber hinaus wollten sie nach Hinweisen ihrer Verteidiger keine weiteren Fragen beantworten. Vor allem der Staatsanwalt hätte gerne noch nähere Erklärungen zu der Schusswaffe gehört, mit der der Angeklagte mit türkischem Migrationshintergrund auf das Opfer in der Nacht zum 17. Juni (nach dem WM-Fußballspiel Deutschland gegen Portugal) geschossen hat.

Die Polizei suchte auch in einem Bach nach der Schusswaffe des einen Täters.

Die Polizei suchte auch in einem Bach nach der Schusswaffe des einen Täters.

Foto: US

Mit ihren Aussagen wollten die beiden Beschuldigten offensichtlich den Anklagepunkt eines versuchten Mordes entkräften. Denn der Initiator des Treffens habe "lediglich" mit einem mit Sand gefüllten Handschuh das aus seiner Wohnung unter einem fadenscheinigen Vorwand gelockte Opfer "eine Abreibung" verpassen wollen. Er habe geschlagen und getreten. Der Geschädigte habe in einem kleinen Appartement gewohnt, das dem Bruder des Angeklagten gehört; einige Mietzahlungen standen aus.

Schon am Nachmittag hatte der Angeklagte über die Freundin versucht, Druck auszuüben. Die Freundin des Opfers soll angeblich erzählt haben, dass ihr Gefährte gerade in der Stadt sei, um sich eine Spielekonsole zu kaufen. Das war dann wohl zu viel - sich etwas kaufen und die Miete nicht bezahlen. Das soll der Grund für die Abreibung gewesen sein. Als das Opfer weglief, habe man in der Dunkelheit seine schweren Verletzungen und das Blut nicht erkennen können, meinten die Angeklagten noch.

Der zweite Beschuldigte, der eine Pistole und ein Messer mit sich führte, weil er sich als Drogenabhängiger und -händler immer vor rivalisierenden Dealern schützen müsse, sei nur so mitgegangen. Jedoch habe sich das Geschehen in dem Wäldchen am Rande von Steinbüchel "so dynamisch entwickelt", dass er auch seine Waffen benutzt habe: "Aber eigentlich hatte ich damit gar nichts zu tun." Er führte noch aus, dass man vorher zusammen eine Flasche Whisky getrunken und Drogen zu sich genommen habe.

Beide Angeklagten berichteten dann noch von ihren Werdegängen, bei denen jeweils die fehlende familiäre Bindung auffällt. Der eine wurde als Zweijähriger von den Eltern abgegeben; er wuchs bei Oma und Opa auf. Der andere hatte sieben Jahre lang keinen Kontakt zu seinen Eltern, nachdem er sich von seiner Frau getrennt hatte, mit der er von seinem Vater nach türkischem Recht zwangsverheiratet wurde.

(RP)
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