Prozess wegen Untreue in Millionenhöhe Vauth nicht länger als Rechtsanwalt zugelassen

Krefeld/Tönisforst · Im Rollstuhl und mit Sonnenbrille erschien der ehemalige Rechtsanwalt und SPD-Politiker Lothar Vauth am Freitag am Krefelder Landgericht. Er ist wegen Untreue in Millionenhöhe angeklagt.

 Rechtsanwalt Lothar Vauth sitzt am Freitag, 17.03.2017, vor Prozessbeginn im Landgericht in Krefeld in einem Rollstuhl.

Rechtsanwalt Lothar Vauth sitzt am Freitag, 17.03.2017, vor Prozessbeginn im Landgericht in Krefeld in einem Rollstuhl.

Foto: dpa, mg tba

Der ehemalige Rechtsanwalt Lothar Vauth aus Krefeld muss sich seit Freitag vor dem dortigen Landgericht wegen mehr als 900 Fällen von Untreue verantworten. Der einstige SPD-Landratskandidat und Karnevalsprinz soll Kanzleivermögen veruntreut und in geringerem Umfang auch mit Mandantengeldern illegal umgegangen sein. Insgesamt geht es um mehr als zwei Millionen Euro.

Der 50-Jährige bestreitet die Vorwürfe. In seiner Kanzlei sei es zu Auseinandersetzungen mit den anderen Anwälten gekommen, die sich falsch behandelt fühlten, sagte sein Verteidiger Prof. Björn Gercke.

Vauth wurde am Freitag in einem Rollstuhl in den Gerichtssaal geschoben. Er hat eine mehrstündige schwere Operation hinter sich und befindet sich dennoch wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft im Justizkrankenhaus Fröndenberg. Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf teilte am Freitag mit, dass Vauth nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen sei.

Die Verhandlung gegen Vauth war am Freitag nach wenigen Minuten beendet. Nachdem der 50-Jährige seine Personalien genannt hatte, zogen sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Anwälte zu einem Rechtsgespräch zurück. Es kam nicht einmal zur Verlesung der Anklage.
Der Angeklagte ist möglicherweise nicht voll verhandlungsfähig, das Gericht muss nun entscheiden, welche Prozessdauer Vauth zugemutet werden kann.

Mitangeklagt wegen Beihilfe zur Untreue ist seine zehn Jahre jüngere Ehefrau, die als Bürovorsteherin und Buchhalterin der Kanzlei als Komplizin ihres Mannes gewirkt haben soll.

Weil der Angeklagte auch mit Parteispenden an die SPD ins Gerede gekommen war, war die Staatsanwaltschaft Hinweisen auf ein verdecktes Parteispendensystem nachgegangen. Auch der Bundestag hatte sich damit beschäftigt.

"Wir haben dafür aber keinerlei Anhaltspunkte gefunden", sagte der Sprecher der Krefelder Staatsanwaltschaft. Es tauche in den Akten lediglich eine Zahlung an eine SPD-Gliederung auf - als Untreue zu Lasten der Kanzlei.

Vauth war von kommunalen Unternehmen SPD-regierter Städte mit Gutachten beauftragt worden. Spenden an die örtlichen SPD-Gliederungen hatten deswegen den Anschein erweckt, verbotene "Dankeschön"-Spenden zu sein. Die Duisburger SPD hatte allerdings von sich aus zwei Spenden rückabgewickelt, nachdem sich Vauths Kanzleipartner gemeldet hatten und angaben, von der Spende im Namen der Kanzlei nichts zu wissen und keine Parteispender zu sein.

"Es gibt keinen Parteispendenskandal", sagte auch Verteidiger Gercke. "Das ist an den Haaren herbeigezogen." Laut Anklage soll das kriminelle Vorgehen durch die beiden Angeklagten mit fingierten Mahnschreiben und Klageerhebungen verschleiert worden sein. Gericht und Staatsanwaltschaft haben sich auf einen längeren Prozess eingerichtet.

(klik/lnw)
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