Krefeld Haftstrafe auf Bewährung für McZahn-Gründer

Krefeld · Vor dem Krefelder Amtsgericht ist am Dienstag ein Mitgründer der Krefelder Gesellschaft McZahn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Ihm waren gewerbsmäßiger Betrug, Urkundenfälschung und Untreue in mehreren Fällen zur Last gelegt worden.

Die McZahn-AG hatte der Angeklagte mit drei weiteren Vorstandsmitgliedern 2006 gegründet. Der Beschuldigte fungierte vorrangig als medizinischer Leiter. Die Geschäftsidee war, den Patienten Zahnersatz ohne Zuzahlung anzubieten. Um das zu ermöglichen, wurde die Prothetik des Zahnersatzes kostengünstig in China gefertigt. Neben der Zahnarztpraxis des Angeklagten in Krefeld kooperierten unter anderem Praxen in Kleve und Düsseldorf mit McZahn.

Um zu bestätigen, dass die chinesischen Anfertigungen deutschen Normen entsprechen, mussten "Konformitätserklärungen" angefertigt werden. Diese gingen dann an die Kassenärztliche Vereinigung (KZV) Nordrhein. Ausgestellt wurden jene Erklärungen in der Zeit von Dezember 2006 bis September 2007 von einem selbstständigen Zahntechnikermeister, der gestern als Zeuge aussagte. "Ich wurde von Beginn an nur unregelmäßig bezahlt", erklärte der Fachmann. Nach dessen Ausscheiden hatte McZahn ein Problem — ohne die Vorlage einer ordnungsgemäßen "Konformitätserklärung" erfolgte keine Abrechnung durch die KZV.

Der Firmenvorstand umging dies, indem er illegal weiter solche Erklärungen auf den Namen des Zahntechnikermeisters ausstellte — ohne dessen Einverständnis und Wissen. Diese manipulierten Unterlagen reichten der Angeklagte und die anderen mit der Firma kooperierenden Zahnärzte von Oktober 2007 bis April 2008 monatlich bei der KZV ein. Die Kasse zahlte - und ihr entstand ein hoher Schaden. Außerdem missbrauchte der Angeklagte die ihm eingeräumte Befugnis, über das Vermögen der AG zu verfügen, indem er Geld für private Zwecke entnahm. So überließ er beispielsweise seinem Vater einen fabrikneuen Mercedes zur unentgeltlichen Nutzung.

Der Angeklagte zeigte sich voll geständig. Dies und die Tatsache, dass er zuvor noch nie straffällig geworden war , führten zu der recht milden Bestrafung, wie die Richterin erklärte.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort