Kaarst Neue Friedhofssatzung verzögert sich

Kaarst · Weil die CDU weiteren Beratungsbedarf sieht, verwies der Rat das Thema wieder in den Ausschuss.

 Die Satzung für die Friedhöfe in Kaarst soll geändert werden.

Die Satzung für die Friedhöfe in Kaarst soll geändert werden.

Foto: l. Berns

Die Änderung der Friedhofssatzung scheint sich zu einer unendlichen Geschichte zu entwickeln. Rund ein Jahr ist es her, dass sich die Arbeitsgruppe (AG) "Kaarster Friedhofssatzung - Eckpunkte für eine Novellierung" zum ersten Mal getroffen hat. Seither hat die AG, der auch Vertreter der Fraktionen angehören, die Friedhöfe in Kaarst, Büttgen und Vorst besichtigt, Gespräche geführt, diskutiert und beraten.

Schließlich wurde ein erster Entwurf erarbeitet, im Februar im Bau- und Umweltausschuss (Buna) vorgestellt und zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. Rund einen Monat später stand der Entwurf erneut auf der Buna-Tagesordnung, wurde aber vertagt, weil die CDU Klärungsbedarf anmeldete.

Ihr Änderungswunsch, auf allen städtischen Friedhöfen Angebote zu einer alternativen Urnenbestattung zu machen, war ebenso wie der Satzungsentwurf dann im Juni in den Buna eingebracht worden. Der Ausschuss beschloss die geänderte Satzung. Nun war der Stadtrat am Zug. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause sollte sich das Gremium mit der vom Buna vorbereiteten Fassung beschäftigen und ihr zustimmen. Doch es kam anders.

"In Gesprächen mit Bestattern haben wir Anregungen für Änderungen einzelner Positionen bekommen. Nun hätten wir auch gern mit Steinmetzen gesprochen, das war aber in der Kürze der Zeit nicht möglich. Deshalb beantragen wir, die Satzung nochmals zur Vorberatung in den Buna zu verweisen", sagte CDU-Fraktionschef Lars Christoph. SPD-Ratsfrau Sabine Kühl äußerte sich "zutiefst verwundert, dass Sie sich auf Zeitmangel berufen. Auch aus Ihrer Fraktion waren Mitglieder in der Arbeitsgruppe dabei. Die Anregungen hätten wir uns früher gewünscht."

Sven Ladeck (CDU) erklärte: "Es ist richtig, dass auch Mitglieder der Politik der Arbeitsgruppe angehörten. Doch ist erst jetzt durch einen Sterbefall in der Familie aufgefallen, dass auch Friedhofsgärtner und Steinmetze Einfluss auf die neue Satzung haben sollten." Konkret ging es der CDU zum einen darum, bei Wiesengräbern neben Reihengräbern auch Wahlgrabstätten einzuführen und um die Regelung, was mit den in den neu einzuführenden Urnenwänden oder -stelen bestatteten Urnen nach Ablauf der Ruhefrist passiert.

(NGZ)
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