Hückeswagen Martinsfeuer bei der Stadt anmelden

Hückeswagen · Wenn in Kürze wieder die Zeit der Martinsfeuer beginnt, sind wie bei den Osterfeuern bestimmte Regularien einzuhalten. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt hin. So dürfen Martinsfeuer nur zwischen dem 5. und 11. November abgebrannt werden und müssen zwei Wochen vorher schriftlich beim Ordnungsamt angemeldet werden.

Das erforderliche Anmeldeformular sowie weitere Informationen, etwa zu den Schutzabständen zu Gebäuden, ist auf der städtischen Internetseite www.hueckeswagen.de unter dem Link "Brauchtumsfeuer" zu finden. Außer dem Formular muss ein Lageplan, in dem der Abbrennort des Feuers eingetragen ist, eingereicht werden.

Wer ein unangemeldetes Feuer abbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Mit Kontrollen durch das Ordnungsamt oder der Feuerwehr muss daher gerechnet werden.

(büba)
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