Hückeswagen Bürgermeister kann (fast) jeder werden

Hückeswagen · Rein rechtlich gibt es nicht viel, was mitbringen muss, wer Bürgermeister werden will. Festgelegt ist ein Mindestalter von 23 Jahren. Außerdem müssen der Kandidat oder die Kandidatin entweder die deutsche Staatszugehörigkeit besitzen oder Angehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein und in Deutschland ihren Wohnsitz haben.

Obwohl die Bürgermeister seit 1999 hauptamtlich als Chef der Stadtverwaltung tätig sind, schreibt das Gesetz bis heute eine einschlägige Ausbildung nicht vor, nicht einmal eine anderweitige schulische, fachliche und/oder berufliche Qualifikation. Der neue Mann oder die neue Frau auf dem Chefsessel im Schloss muss also nicht zwangsläufig Verwaltungsfachmann sein, wie Uwe Ufer es ist und wie es auch sein Vorgänger Norbert Jörgens war.

Möglich ist es, sowohl für das Amt des Bürgermeisters als auch für ein Ratsmandat zu kandidieren, wobei mindestens drei Monate in Hückeswagen wohnen muss, wer sich für den Stadtrat aufstellen lässt. Eine "Ämter-Union" ist allerdings ausgeschlossen: Sollte jemand sowohl für den Rat als auch ins Amt des Bürgermeisters gewählt werden, muss er sich entscheiden – fürs Hauptamt oder für das ehrenamtliche Ratsmandat. Ausgeschlossen ist es, sich gleich in mehreren Gemeinden für das Bürgermeister-Amt zu bewerben.

Gewählt ist am Ende der Kandidat, der von den wahlberechtigten Bürgern mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird die absolute Mehrheit nicht erreicht – was bei mehr als zwei Kandidaten der Fall sein kann –, folgt eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern, die die meisten Stimmen bekommen haben. Eine solche Stichwahl hatte es in Hückeswagen 2004 gegeben, bevor Uwe Ufer seine erste Amtszeit antrat. Die Hückeswagener mussten sich damals zwischen Ufer und dem ebenfalls parteilosen Dietmar Persian entscheiden. Die Kandidatin der CDU, Vera Schmidt, war zuvor mit dem schlechtesten Wahlergebnis aller drei Kandidaten aus dem Rennen geschieden.

(bn)
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