Grevenbroich Neun Jahre in Haft

Grevenbroich · Grevenbroich Es war die juristische Aufarbeitung eines grausigen Geschehens: Anfang Dezember 2007 hatte der erst 15-jährige Christoph T. aus Wevelinghoven in einem Haus an der Zehntstraße seine gleichaltrige Freundin Valerie M. getötet. Am Freitag ging am Mönchengladbacher Landgericht der Prozess gegen den Schüler zu Ende. Die zuständige Jugendkammer verurteilte den Jungen zu neun Jahren Jugendstrafe.

 Der Täter und sein Opfer: Christoph T. wurde zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Der Täter und sein Opfer: Christoph T. wurde zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt.

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Grevenbroich Es war die juristische Aufarbeitung eines grausigen Geschehens: Anfang Dezember 2007 hatte der erst 15-jährige Christoph T. aus Wevelinghoven in einem Haus an der Zehntstraße seine gleichaltrige Freundin Valerie M. getötet. Am Freitag ging am Mönchengladbacher Landgericht der Prozess gegen den Schüler zu Ende. Die zuständige Jugendkammer verurteilte den Jungen zu neun Jahren Jugendstrafe.

 Rechtsanwalt Axel Voos: „Eltern sind mit dem Urteil einverstanden.“

Rechtsanwalt Axel Voos: „Eltern sind mit dem Urteil einverstanden.“

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"Christoph hat sich nach dem Urteil so verhalten, wie im gesamten Verfahren - kalt und emotionslos", schilderte der Anwalt der Eltern von Valerie, Axel Voos, das Geschehen im Gerichtssaal. Der 15-Jährige wisse nun, dass er lange Zeit für den Tod seiner Freundin büßen muss. Mit neun Jahren Jugendstrafe blieb das Gericht nur knapp unter der möglichen Höchststrafe, die für Jugendlichen bei zehn Jahren liegt. Damit folgte die Jugendkammer unter dem Vorsitz von Richter Lothar Beckers unter Ausschluss der Öffentlichkeit weitestgehend dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

 Sonntag, 2. Dezember 2007: Für die 15 Jahre alte Valerie aus Wevelinghoven kommt jede Rettung zu spät. Das Mädchen wurde mit mehreren Messerstichen in der Wohnung ihres Freundes getötet.

Sonntag, 2. Dezember 2007: Für die 15 Jahre alte Valerie aus Wevelinghoven kommt jede Rettung zu spät. Das Mädchen wurde mit mehreren Messerstichen in der Wohnung ihres Freundes getötet.

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Der zuständige Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer neuneinhalb Jahre Haft, Nebenklage-Anwalt Axel Voos beantragte wie angekündigt sogar zehn Jahre Jugendstrafe. Beide wiesen noch einmal auf die "kaltblütige" und "planvolle" Tat des Jungen hin. Christoph T. habe unendliches Leid über die Familie von Valerie gebracht. Die Eltern seien aus Wevelinghoven weggezogen, weil sie es nicht mehr ertragen konnten, in der Nähe des Tatortes rund 300 Meter neben ihrer Wohnung zu leben.

Verteidiger Lutz Bartsch hatte nach Angabe von Beobachtern wie schon im Vorfeld des Verfahrens auch im Plädoyer noch einmal auf die besondere Problematik in der Familie und im Umfeld des Jungen hingewiesen. Die Familie sei zerrüttet, die Eltern geschieden, Alkohol würde eine große Rolle spielen. Das Jugendamt und auch die Schule hätten nicht angemessen reagiert. "Computer-Ballerspiele" hätten die Tat begünstigt. Der Junge habe in den Monaten vor dem Mord kaum noch die Schule besucht, sondern ständig vor dem PC gesessen.

Der Richter wollte den "Ballerspielen" jedoch keine gesteigerte Bedeutung zumessen. Christoph T. sei voll schuldfähig, er habe einen heimtückischen Mord begangen, so Beckers. Nur wegen des Geständnisses des Jungen habe die Kammer von der Höchststrafe von zehn Jahren abgesehen. Christoph T. hatte zwar in der Zeit vor dem Verfahren mehr als ein halbes Dutzend verschiedene Varianten zum Tatablauf erzählt, letztlich dann aber doch ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Demnach war es so, dass er und Valerie sich am Abend vor der Tat auf einer Party gestritten hatten. Am Tag darauf wollte das Mädchen mit ihm ein klärendes Gespräch führen. Angeblich hatte sie sich in einen anderen Jungen verliebt und wollte sich von Christoph trennen. Der 15-Jährige ließ sich in dem Gespräch im Keller des Hauses seiner Eltern zunächst nichts anmerken und kündigte Valerie sogar noch eine Überraschung an. Er verband dem Mädchen die Augen und sagte, es solle sich flach auf den Rücken legen. Dann zog er ein Messer und stach so lange auf Valerie ein, bis sie tot war. "Die Eltern sind mit neun Jahren Jugendstrafe einverstanden", bilanzierte Anwalt Axel Voos nach der Entscheidung: "Sie werden das Geschehen nie vergessen können, aber sie haben die Gewissheit, dass der Täter seine gerechte Strafe bekommen hat."

Die Verteidigung kann gegen das Urteil noch Revision einlegen. Christoph T. hat in der Jugendhaft die Möglichkeit, seinen Schulabschluss zu machen und auch eine Ausbildung zu beginnen. Die Tatsache, ein Mörder zu sein, wird er allerdings niemals abstreifen können.

(NGZ)
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