Geldern Wenn der Traumurlaub zum Alptraum wird

Geldern · Was tun, wenn Anschläge das Urlaubsland erschüttern oder der Ferienort von einer Naturkatastrophe betroffen ist? Wird der Urlaub wegen höherer Gewalt erheblich beeinträchtigt, können Reisende den Vertrag vor und auch während einer Reise kündigen. Ein Rücktritt ist zudem möglich, wenn der Veranstalter nach Buchung die Reiseleistung maßgeblich ändert oder den Preis deutlich erhöht. Worauf bei der Kündigung des Reisevertrags oder dem Einfordern einer Ersatzreise zu achten ist, zeigt der Ratgeber "Richtig reklamieren - das Handbuch mit 134 Musterbriefen" der Verbraucherzentrale NRW.

(RP)
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