Erkelenz Brandstifter muss ins Gefängnis

Erkelenz · Frust und Langeweile gab ein 25-jähriger Mann vor dem Landgericht als Motiv für die Brandstiftung an, die er im August vergangenen Jahres in einem leeren Haus in Borschemich verübt hatte. Zwei weiteren Angeklagten konnte eine Mittäterschaft nicht nachgewiesen werden.

Am Nachmittag des 22. August 2011 gab es in Borschemich Feuerwehr-Alarm. 125 Einsatzkräfte waren beteiligt. Bald war klar, dass es sich um Brandstiftung handelte. Das juristische Nachspiel gab es gestern vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts.

Drei Angeklagte (21, 23 und 25 Jahre alt) mussten sich verantworten. Am Ende verurteilten die Mönchengladbacher Richter den 25-Jährigen wegen Brandstiftung und Urkundenfälschung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und einen Monat. Der bereits zweimal wegen Brandstiftung vorbestrafte Mann hatte ein Geständnis abgelegt und dabei den jüngsten Mitangeklagten belastet. Doch beiden Mitangeklagten konnte die Erste Strafkammer nach widersprüchlichen Aussagen weder Beihilfe zur Brandstiftung noch Mittäterschaft zweifelsfrei beweisen. Sie kamen mit einem Freispruch davon.

Überschattet wurde der Fall von einem Unfall, der einen 33-jährigen Feuerwehrmann das Leben kostete. Gegen 19 Uhr musste damals ein weiteres Fahrzeug angefordert werden, erinnerte sich gestern ein Stadtbrandmeister aus Erkelenz. Auf der Anfahrt zum Einsatzort sei das Fahrzeug trotz Blaulicht und Martinshorn auf einem Acker gelandet und dort umgekippt. Für den Feuerwehrmann endete der Unfall tödlich.

Im Prozess hatte sich der Haupttäter nach drei widersprüchlichen Versionen am Ende selbst belastet. Eigentlich habe man sich damals getroffen, um bei einem Gebrauchtwarenhändler in Borschemich eine Waschmaschine zu kaufen. Das misslang, weil sich der Händler weder in seinem Geschäft noch in seiner Wohnung aufhielt. So geriet das Männer-Trio auf das Gelände des späteren Tatortes.

Das Haus war nur noch zum Teil bewohnt, weil es im Rahmen des Braunkohle-Tagebaues zum Abriss vorgesehen war. Zusammen mit dem jüngsten Angeklagten sei er im Haus gewesen, so der 25-Jährige. Im Wohnbereich habe er dann Gardinen von den Fenstern gerissen, auf einen Haufen geworfen und sie mit dem roten Feuerzeug des 21-Jährigen angezündet. Das hatte der 21-Jährige alles bestritten. Der vorbestrafte Brandstifter hatte als Tatmotiv Frust oder Langweile angegeben. Wegen Urkundenfälschung war er gestern außerdem verurteilt worden. Er hatte die Kennzeichen von einem alten Fahrzeug an einen geschenkten Pkw geschraubt, ohne das Fahrzeug ordnungsgemäß anzumelden.

Der 23-jährige Mitangeklagte hatte sich am Tattag draußen vor dem Gebäude aufgehalten und sich gestern im Prozess als ahnungslos präsentiert. Als das Männertrio wieder im Fahrzeug saß und den Tatort verließ, soll der 25-Jährige gesagt haben: "Ich habe die Bude abgefackelt."

(RP/rl)
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