Duisburg Zu viel Blei und Cadmium im Boden in rund 700 privaten Gärten

Duisburg · Was bedeuten die Altlasten im Boden für den Duisburger Süden und wie sollten die Menschen damit umgehen? Das erklärt die Karte zum ersten von drei Duisburger Schutzgebieten. Südlich der Ruhr und östlich des Rheins wurden drei Teilgebiete festgelegt, für die jeweils eigene Regeln gelten.

Wichtig: Parallel zu den Schutzgebieten führt die Stadt auch ein "Weißkataster" für unbelastete oder sanierte Einzelflächen. Hier werden die Schutzregelungen außer Kraft gesetzt.

Teilgebiet 1: Die knapp 1,9 Quadratkilometer große Fläche umfasst Wanheim-Angerhausen und das nördliche Hüttenheim mit rund 700 privaten Gärten. Hier werden die Grenzwerte für Blei und Cadmium oft deutlich überschritten. Die Prüfer fanden 700 bis 955 Milligramm Blei pro Kilogramm Erde, 200 gelten bereits als kritisch. Auch der Wert für Cadmium ist manchenorts um das Fünffache (bis zehn Milligramm pro Kilogramm Boden) überschritten. Um kein Blei aufzunehmen, sollten vor allem Kleinkinder den Kontakt mit Boden meiden, sich gründlich die Hände waschen. Der Gemüseanbau ist komplett untersagt. Mit Geld vom Altlastensanierungsverband sollen hier - wo erforderlich - auch Grundstücke saniert werden. Christof Ibels, Projektleiter fürs Bodenschutzgebiet im Umweltamt: "In diesem Teilgebiet stehen wir mit jedem Gartenbesitzer in Kontakt." Im November ist für dieses Teilgebiet noch eine Bürgerversammlung geplant.

Teilgebiet 2: Hier sind die Belastungen insgesamt niedriger, für Cadmium aber immer noch hoch genug, um den Gemüseanbau einzuschränken. Mehr als zehn Quadratmeter sollte kein Hobbygärtner mehr beackern. Sträucher und Obstbäume sind unkritisch. Sie nehmen kein Cadmium auf. Das Teilgebiet 2 umfasst auf knapp 20 Quadratkilometern die Stadtteile (ganz oder in Teilen) Kaßlerfeld, Duissern, Neuenkamp, Hochfeld, Dellviertel, Wanheimerort, Wanheim-Angerhausen, Buchholz, Huckingen und Hüttenheim.

Teilgebiet 3: Im Teilgebiet 3 stellten die Analytiker auf gut 40 Quadratkilometern Stadtgebiet zwar immer noch erhöhte Schadstoffwerte fest, allerdings keine Spitzen, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nötig machen. Besondere Regeln gelten lediglich, wenn größere Mengen Erde bewegt werden - etwa um eine Baugrube für einen Keller auszuheben. Um die fachgerechte Entsorgung wird sich aber jeweils der Bauunternehmer kümmern.

Im Rathaus gibt es eine Bodenschutz-Hotline: Erreichbar ist diese unter 0203 283 2777. Eine Broschüre mit allen Informationen sowie Kartenmaterial ist zudem über die Internetseite www.duisburg.de abrufbar.

(LuB)
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