Duisburg Gericht weist Messerstecherin in Psychiatrie ein

Duisburg · Nicht zum ersten Mal war die Polizei am 25. April 2016 zu einer Wohnung an der Gitschiner Straße in Hochfeld gerufen worden. Immer wieder hatte es in dem Haus Auseinandersetzungen gegeben. Immer wieder mussten Ordnungshüter bei Ruhestörungen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen einschreiten. Den blutigen Höhepunkt erreichte das Geschehen, als die 52-jährige Wohnungsinhaberin ihren damaligen Lebensgefährten durch einen Stich in den Rücken schwer verletzte.

Wegen gefährlicher Körperverletzung hatte sie sich vor dem Landgericht Duisburg verantworten müssen. Doch die Kammer kam nun nach zweitägiger Hauptverhandlung zu dem Schluss, dass die 52-Jährige freizusprechen sei. Allerdings ordneten die Richter die dauerhafte Unterbringung der Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der Polizei gegenüber hatte die Frau nach der Tat gestanden, den Mann aus Eifersucht verletzt zu haben. Eine Freundin hatte ihr in fröhlicher Runde beim Genuss von reichlich Alkohol verraten, dass der Freund mit einer anderen Frau geknutscht habe.

Vor Gericht fiel es der 52-jährigen Frau schwer, die zahlreichen Vorfälle aus den vergangenen Jahren zeitlich voneinander zu trennen. Eine Reihe von Zeugenaussagen ließ keinen Zweifel daran, dass es im Laufe der Zeit mit mehreren Lebensgefährten immer wieder zu wechselseitigen Gewalttätigkeiten gekommen war.

Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte der Angeklagten eine intellektuelle Minderbegabung: Ihr Intelligenzquotient liegt kaum über 50. Die Frau sei zudem emotional unreif und könne sich in gefühlsmäßig belastenden Situationen nicht mehr steuern. Zur Tatzeit sei sie möglicherweise sogar gänzlich schuldunfähig gewesen. Da sie dazu neige, sich immer wieder in ähnlich verhängnisvolle Beziehungen zu stürzen, bestehe eine große Wiederholungsgefahr, so der Gutachter.

Staatsanwältin, Verteidigerin und Strafkammer waren sich daraufhin einig: Am Ende sah keiner der beteiligten Juristen eine andere Möglichkeit, um weitere schwere Straftaten der Angeklagten zu verhindern, als sie unbefristet in einer psychiatrischen Einrichtung unterbringen zu lassen.

(RP)
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