Mord an Rentnerin Gericht verurteilt "Killer-Paar" zu lebenslanger Haft

Darmstadt · In der Psychiatrie verlieben sich eine Frau und ein Mann. Sie beschließen nach dem Konsum einschlägiger Filme im Internet, eine Reihe von Morden zu begehen. Nach ihrer ersten Tat müssen sie jetzt lebenslang ins Gefängnis.

 Die Angeklagte neben ihrem Verteidiger (Archiv).

Die Angeklagte neben ihrem Verteidiger (Archiv).

Foto: dpa, rho gfh rho

Ein Gericht in Hessen hat einen Mann und eine Frau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die beiden beschlossen hatten, als "Killer-Paar" eine Reihe von Morden zu begehen. Eine Rentnerin starb.

Ein Weinkrampf schüttelt die 38 Jahre alte Angeklagte, als sie das Urteil im Landgericht Darmstadt hört: "Lebenslang." Nicht nur für ihren zehn Jahre jüngeren Ex-Freund, der den Mord an einer 81 Jahre alten Frau gestanden hat - auch für sie.

Dabei hatte die gepflegt zurechtgemachte Frau ihre Beteiligung an der Tat bis zuletzt bestritten, ihr Verteidiger hatte Freispruch gefordert. "Es gibt keinen Zweifel, dass sie Mittäterin ist", sagt der Vorsitzende Richter Volker Wagner in seiner rund einstündigen Urteilsbegründung am Mittwoch.

Inspiriert von Einträgen und Filmen im Internet über "Killer-Paare" hätten die beiden beschlossen, Serienmörder zu werden, stellt Wagner fest. Als erstes Opfer hatten sie die 81-Jährige aus dem hessischen Dieburg ausgesucht, eine Bekannte der Mutter des Angeklagten. Sie hielten die Frau für wohlhabend und hätten noch am Morgen des Tattags gemeinsam im Internet nach Serienmördern gegoogelt.

Vom Bad-Guy-Image fasziniert

"Das Internet bietet auch die Versuchung, dass solche Dinge Realität werden", stellt Wagner fest. Bei den Angeklagten habe dies dazu geführt, "dass grausame Bilder zum Alltag werden und plötzlich ihre Grausamkeit verlieren".

Dazu komme die Persönlichkeit der beiden, die sich Anfang 2017 in einer psychiatrischen Klinik in Groß-Umstadt (Hessen) kennengelernt hatten. Sie sei "von einem Bad-Guy-Image fasziniert gewesen und hat da noch einen drauf gesetzt", er leide unter den traumatischen Folgen eines schweren Motorradunfalls, sagt Wagner. Das Paar habe mit Serienmördern kokettiert, sei Opfer seiner eigenen Gedanken geworden, verklärt mit dem romantischen Image des berühmten Verbrecherpaars Bonnie und Clyde.

Während der Urteilsverkündung starrt der untersetzte 28-Jährige in seinem grauen Kapuzenpullover meist vor sich hin und kämpft zeitweilig mit den Tränen. Ab und zu sieht er zu seiner Ex-Freundin hinüber, die die ganze Zeit um Fassung ringt und ihn keines Blickes würdigt.

Sterbende wählte noch den Notruf

Am Tattag im März 2017 hätten sie zunächst das Haus des Opfers "ausbaldowert", wie Wagner sagt. Die Arglosigkeit der 81-Jährigen ausnutzend, hätten sie ihre Wohnung betreten und elf Mal zugestochen. Die Sterbende wählte noch röchelnd einen Notruf.

Am nächsten Tag besuchte das Paar zunächst die Mutter des Angeklagten, die im selben Haus wie das Opfer wohnte, und flüchtete dann nach Spanien. Ziel war laut Wagner Afrika, damit sie nicht ausgeliefert werden konnten. Auch diese Information hatten sie sich zuvor aus dem Internet geholt.

Nach der Festnahme in Spanien habe die Angeklagte ihrem Partner noch glühende Liebesbriefe geschrieben und angekündigt, ihn zu Hause heiraten zu wollen. Daraufhin habe der 28-Jährige die Tat zunächst allein auf sich genommen. "Du bist mein Volltreffer", zitiert Wagner aus einem seiner Briefe.

Angeklagter will Stimmen gehört haben

Die Liebesbekundungen der Angeklagten seien allerdings auch Kalkül gewesen, sagt Wagner. Als ihr Freund gemerkt habe, dass er benutzt worden sei, habe er die Flucht nach vorne angetreten und ausgesagt, dass sie an der Tat beteiligt war.

Dass dies die Wahrheit sei, belege neben vielen Indizien unter anderem ein Geständnis, das der Mann schon lange vorher im Gefängnis gegenüber einem Mitgefangenen gemacht habe. Dieser Zeuge habe wie ein Ex-Freund der Angeklagten Einzelheiten über die Tat gewusst, die später erst ermittelt worden seien.

Die Stimmen, die den Angeklagten angeblich die Tat befohlen haben, hält Wagner für eine Erfindung: "Die Stimmen sind Fake News." Deshalb wurde der Mann auch zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und nicht, wie von seinem Verteidiger gefordert, in einer geschlossenen forensischen Klinik untergebracht.

(wer)
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