Höxter-Prozess Gutachterin empfiehlt Einweisung des Angeklagten in Psychiatrie
Paderborn · Nach einem vorläufigen Gutachten soll der Angeklagte im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter in die Psychiatrie eingewiesen werden. Wilfried W. sei demnach nur vermindert schuldfähig.
Als Grund gibt die Gerichts-Psychiaterin Nahlah Saimeh eine erhebliche Intelligenzminderung und eine Persönlichkeitsstörung Ws. an, die sich im Abhängigkeitsverhältnis zur Angeklagten zeige. Laut Strafgesetzbuch können Angeklagte eingewiesen werden, wenn eine Gefahr für die Allgemeinheit von ihnen ausgeht.
Gerichtssprecher Bernd Emminghaus bestätigte am Montag, dass das vorläufige Gutachten vorliege. Saimeh wird ihre Einschätzung an zwei Prozesstagen am 3. und 4. Juli im Gerichtssaal vorstellen. Das „Westfalen-Blatt“ hatte zuvor über das Gutachten berichtet.
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Seit Monaten verzögert sich das Prozessende. Ursprünglich sollte Michael Osterheider das Gutachten zum Angeklagten liefern. Der Professor der Universität Regensburg für Forensische Psychiatrie hatte im November 2017 widersprüchliche Angaben zu seinen Gesprächen mit Wilfried W. gemacht. Das Gericht entband ihn daraufhin von seiner Aufgabe und die ehemalige Leiterin der Gerichtspsychiatrie in Lippstadt-Eickelborn übernahm.