Duisburg Es wird genau geprüft

Duisburg · Seit Dienstag werden die eingereichten rund 80.000 Unterschriften für eine Abwahl des Oberbürgermeisters von Mitarbeitern des Wahlamtes genau unter die Lupe genommen.

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Zum Dezernat von Dr. Peter Langner, Stadtkämmerer, gehört auch das Wahlamt. Darum war er es, der gestern erläuterte, wie die Unterschriften auf ihre Gültigkeit geprüft werden, die die Initiative "Neuanfang für Duisburg" seit dem Sommer gesammelt hat. Ihm zur Seite saßen Wahlamtsleiter Burkhard Beyersdorff und Astrid Jochums, Leiterin des Referats für Bürgerengagement.

20 Mitarbeiter sitzen seit gestern über den Unterschriftenlisten und schauen sich jeden einzelnen Eintrag an. Jeden Abend wird in einer gemeinsamen Runde bei jedem kritischen Eintrag einzeln entschieden, ob er gültig ist oder nicht. "Wir werden unseren Auftrag souverän abarbeiten", so Langner. "Für mich ist es selbstverständlich, dass alle Mitarbeiter, die mit den Überprüfungen beauftragt sind, ihre Aufgabe wie bislang neutral und verantwortlich erledigen", so Langner. Eingesetzt worden seien erfahrene Kollegen, die am vergangenen Freitag für ihre Tätigkeit noch einmal extra geschult worden sind. "Wir werden während des laufenden Prozesses keine Zwischenstände bekanntgeben und allen Spekulationen Vorschub leisten."

Burkhard Beyersdorff und Astrid Jochums erläuterten gestern, dass nur vollständige Unterschriften gültig sind und es — verwaltungsgerichtlich entschieden — keine Aufgabe der Stadt sei, bei unvollständigen oder fehlerhaften Einträgen zu recherchieren. Da der Gesetzgeber eine unverzügliche Auswertung des Bürgerantrags verlange, sei vor dem Hintergrund der großen Unterschriftenzahl der Zeitdruck sehr hoch. Denn eine Woche vor der Ratssitzung am 12. Dezember wird der Wahlprüfungsausschuss über das Ergebnis, aber auch über die Zahl der ungültigen Stimmen und über die Gründe der Streichung informiert. Das hat der Stadtrat am vergangenen Montag so beschlossen.

Wichtige Überprüfungskriterien sind:

Jedes eingereichte Formblatt mit Unterschriften muss den Wortlaut des Antrags enthalten. "Denn ansonsten hätte der Bürger etwas unterschreiben können, von dessen Inhalt er nichts wusste", so Langner. Hat sich jemand beispielsweise auf der Rückseite dieser Formblätter verewigt, wird sein Eintrag nicht gewertet.

Die Unterschrift muss zwar nicht lesbar sein, aber die Identität des Unterzeichners eindeutig kennzeichnen. Hat jemand im Unterschriftenfeld nur die Anfangsbuchstaben seines Vor- und Zunamen eingetragen, wird sein Votum nicht gewertet.

Die Einträge müssen vollständig sein. Fehlen Vor- oder Zuname, das Geburtsdatum, die Straße, die Hausnummer, die Postleitzahl oder das Datum, an dem die Unterschrift geleistet wurde, wird der Eintrag nicht gewertet. Liegen allerdings offensichtlich Schreibfehler vor (beispielsweise statt des Geburtsjahres das aktuelle Jahr), können die Prüfer durch einen Blick ins Personenstandsregister den Fehler ohne großen Zeitaufwand ermitteln, so dass der Eintrag dennoch gültig ist.

Unleserliche Eintragungen hingegen werden gestrichen, weil der Unterzeichner dann nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann. Hat sich jemand mehrfach in die Listen eingeschrieben, so zählt nur ein Eintrag.

Die eindeutigen Angaben sind vor allem bei Bürgern mit gleichen Vor- und Nachnamen wichtig, so Langner. Denn 70 000 (!) Duisburger haben hier mindestens einen Namensvetter, und 3 000 von ihnen sogar einen Namensverwandten, der auf einer gleichlautenden Straße im Stadtgebiet wohnt.

(RP)
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