Duisburg Frauenarzt behandelte ohne Approbation

Duisburg · Ein Gynäkologe aus Duisburg behandelte mehrere Frauen, obwohl ihm die Approbation entzogen worden war. Das Duisburger Landgericht verurteilte ihn am Dienstag unter anderem wegen Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubter Ausübung eines Heilberufs zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung.

Verletzt hatte er bei den kleineren operativen Eingriffen zwar niemanden, es ging jedoch auch um juristische Feinheiten. Ein ärztlicher Eingriff sei als Körperverletzung zu werten, wenn das Einverständnis des Patienten nicht vorliege. Die Patientinnen hätten aber nicht gewusst, dass dem Mann die Approbation entzogen worden sei, ansonsten hätten sie nicht eingewilligt, sich behandeln zu lassen.

Die Taten liegen schon lange zurück. Der Duisburger hatte im September und Oktober 2005 zahlreiche Eingriffe vorgenommen, unter anderem Schwangerschaftsabbruch, Bauchspiegelung, Ausschabung und Sterilisation. Ende August 2005 war ihm allerdings nach einem Verfahren wegen Betrugs zu Lasten mehrerer Krankenkassen verboten worden, weiterhin als Arzt zu arbeiten. Bei den Eingriffen sei medizinisch alles korrekt gelaufen, betonte der Angeklagte. "Er hat keinen fehlbehandelt", versicherte auch sein Verteidiger. Das glaubten Richter und Staatsanwalt zwar, dies sei aber nicht Grundlage der aktuellen Verhandlung.

Dennoch erkannten sie, dass der Mann unter erheblichem Druck gestanden hatte. Er habe einfach die Augen vor den Bestimmungen verschlossen, erklärte sein Anwalt. Er habe es nicht wahrhaben wollen, dass er nicht mehr seinen Beruf ausüben dürfe. Es sei schließlich um seine Existenz gegangen. Ein Teil der Vorwürfe war bereits im Vorfeld eingestellt worden. Einige Betroffene hatten während der Ermittlung gesagt, es sei ihnen nicht wichtig gewesen, ob der Mann die Erlaubnis besaß, Patienten zu behandeln. In erster Instanz war der Duisburger vor dem Schöffengericht zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden.

(RP)
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