Für den Zoo, Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte Ab dem 1. November gilt in Duisburg die 2G-Regel

Duisburg · Ab dem 1. November dürfen in Duisburg nur noch geimpfte oder genesene Besucher an von der Stadt ausgerichteten Kultur- und Freizeitveranstaltungen teilnehmen. Das betrifft auch den Zoo und größere Feste wie den Weihnachtsmarkt.

 Die 2G-Regel: Was in anderen Bundesländern – wie hier in Hamburg – bereits gilt, wird in Duisburg nun ab dem 1. November eingeführt.

Die 2G-Regel: Was in anderen Bundesländern – wie hier in Hamburg – bereits gilt, wird in Duisburg nun ab dem 1. November eingeführt.

Foto: dpa/Axel Heimken

Schon vor einigen Tagen hatte Oberbürgermeister Sören Link das Land aufgefordert, die 2G-Regel bei Veranstaltungen einzuführen. Nun will die Stadt Duisburg ab November dies in Eigenregie regeln. Große Veranstaltungen, der Zoo oder Weihnachtsmärkte dürfen dann nur noch von vollständig Geimpften oder Genesenen besucht werden dürfen. Ein Test reicht nicht mehr aus. Das teilte die Stadt am Montag mit. Zur Begründung heißt es: „Aktuell sind die Infektionszahlen in Duisburg und NRW rückläufig. Leider erwarten die meisten Experten allerdings für den fortschreitenden Herbst steigende Infektionszahlen. Die Impfquote ist nach wie vor zu gering, um sicher durch den Winter zu kommen.“

Der überwiegende Teil der aktuell Infizierten sei nicht geimpft, auch in den Kliniken seien die schweren Fälle, gerade die der jüngeren Patientinnen und Patienten, nicht geimpft. Die hohe Inzidenz bei den Schülerinnen und Schülern mit einem großen Anteil nicht geimpfter Kinder stütze die These, dass es sich mittlerweile um eine „Pandemie der Ungeimpften“ handele.

Geimpfte und Genesene haben ein deutlich niedrigeres Risiko, sich erneut anzustecken. In den wenigen Fällen, in denen sich geimpfte Personen wieder infizieren, ist das Risiko einen schweren Krankheitsverlauf erheblich gemindert.

In Anbetracht dieser Einschätzung hat sich die Stadt Duisburg dazu entschlossen, ab dem 1. November nur noch geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher in von ihr ausgerichteten Kultur- und Freizeitveranstaltungen zuzulassen. Das werde  zukünftig auch den Zoo und größere Feste wie den Weihnachtsmarkt betreffen. Die Details dazu würden noch geklärt.

Für Angebote im Bildungsbereich (zum Beispiel VHS-Kurse, Lehrgänge, Integrationskurse) gelte die neue Regelung nicht, diese finden weiterhin unter Beachtung der 3G-Regel statt. Das heißt, es können auch getestete Personen teilnehmen.

Diese Regelung gilt für alle Personen, für die es eine Impfempfehlung gibt. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren oder Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen. Wegen der besonderen Situation von Schwangeren wird für diese Personengruppe trotz bestehender Impfempfehlung eine Ausnahme gemacht. Für die beiden letztgenannten Personengruppen genügt ein bestätigter negativer Antigen-Schnelltest.

Oberbürgermeister Sören Link betont: „Wir sind von der Wirksamkeit der 2G-Regel überzeugt und hätten uns vom Land NRW eine umfassende Regelung gewünscht. Diese gibt es bis heute nicht. Die ersten Monate der Krise haben gezeigt, wie unglücklich ein Flickenteppich an verschiedenen kommunalen Lösungen ist.“

Krisenstabsleiter Martin Murrack ergänzt: „Wir ermuntern ausdrücklich auch private Veranstalter, unserem Beispiel zu folgen und 2G umzusetzen. Jeder hat die Chance, sich kostenfrei impfen zu lassen, sowohl zum eigenen Schutz, aber auch zum Schutz der Mitmenschen. Nur wenn wir die Impfquote deutlich erhöhen, werden wir die Pandemie in den Griff bekommen.“

(mtm)
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