Duisburg Beratungsangebot für Bauwillige

Duisburg · Das Amt für Soziales und Wohnen gibt Tipps für Fördermöglichkeiten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt wie berichtet Familien mit zinsgünstigen Darlehen beim Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum. Das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Duisburg berät Interessierte telefonisch unter 0203 2832463 oder 0203 2832787 über die Fördermöglichkeiten der gewünschten Immobilie.

Gefördert werden Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einer schwerbehinderten Person, deren Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreitet. Die Grundpauschale des Förderdarlehens beträgt in Duisburg 90.000 Euro.

Zusätzlich wird je Kind oder für eine schwerbehinderte Person ein Familienbonus von 15.000 Euro bewilligt, so dass beispielsweise einem Paar mit zwei Kindern ein Darlehen von bis zu 120.000 Euro zufließen kann. Für barrierefreie Objekte wird das Darlehen um 10.000 Euro erhöht. Besonders attraktiv ist der neu eingeführte Teilschulderlass von 7,5 Prozent des Gesamtdarlehens. Bei einer Förderung in Höhe von beispielsweise 120.000 Euro müssen 111.000 Euro zurückgezahlt werden und dies bei vorteilhaften Konditionen fest für 20 Jahre. Außerdem haben es die Antragsteller nun leichter, das erforderliche Eigenkapital nachzuweisen.

Auch für gebrauchte Objekte wurden die Förderbedingungen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Die Darlehensbeträge unterscheiden sich nicht mehr von der Neubauförderung und auch der Vorbehalt eines bestimmten energetischen Standards beziehungsweise die Sanierungsverpflichtung wurden aufgegeben.

(RP)
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