Duisburg An Recht und Gesetz gebunden

Duisburg · Sind die vielen Aufgeregtheiten um die Gültigkeit der 79 193 Unterschriften zur Abwahl nötig? Wer hat denn Zweifel, dass die benötigten 54 885 Stimmen zusammenkommen? Dass rund 25 000 Unterschriften ungültig sind, erscheint doch eher unwahrscheinlich. Ob nun 60 000 oder 70 000 Unterschriften gültig sind, hat allenfalls symbolische Bedeutung. In beiden Fällen reicht es für die Einleitung eines Abwahlverfahrens.

In diesem Zusammenhang muss noch einmal daran erinnert werden, dass die Mitarbeiter die Regeln für eine Auszählung nicht selbst setzen und auch nicht selbst interpretieren können. Sie sind in ihrem Handeln stets an Recht und Gesetz gebunden. Wer anderes argwöhnt, sollte Ross und Reiter nennen und entsprechende Schritte gegen die Mitarbeiter einleiten. Im Übrigen ist es höchst gefährlich, der Verwaltung generell eine Arbeit nach eigenem Gutdünken im Sinne einer politischen Richtung oder im Sinne des Oberbürgermeisters zu unterstellen.

Wer so argumentiert, der könnte auch alle anderen Verwaltungsakte infrage stellen, kein Knöllchen mehr bezahlen und sich an Gesetze und Vorschriften nicht gebunden fühlen. Viel spannender ist doch die Frage, ob das eigentliche Abwahlverfahren gelingen kann. Und vor allem, was dann passiert. Harald Jochums von der Initiative hat ja schon freimütig bekannt, worum es eigentlich geht: Die Investoren machen in Duisburg, was sie wollen — und nicht, was die Bürger wollen. Die City wird aufpoliert, die Stadtteile werden vernachlässigt. Das haben wir alles schon einmal gehört. Es wird auch durch Wiederholungen nicht richtiger. Mike Michel

(RP)
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