Düsseldorf Vermieter will Hund aus Wohnung klagen

Düsseldorf · Bonnie (5) soll gegen Mietvertrag verstoßen. Doch die Besitzerinnen der Mischlingshündin wehren sich.

Mit einer Zivilklage beim Amtsgericht pocht ein Vermieter aus Pempelfort jetzt darauf, dass in seinem Mehrparteienhaus das Verbot der Tierhaltung eingehalten wird. Aktuell verklagt er zwei Frauen, die in einem oberen Stockwerk mit der Pointer-Mischlingsdame "Bonnie" (5) leben.

Laut Mietvertrag ist jede Haustierhaltung dort verboten, schon gar ohne Erlaubnis des Vermieters. Das sehen die verklagten Damen nun aber als Chance: Der Mietvertrag, so finden sie, sei widersprüchlich - und Hunde hätten in jenem Haus doch fast auf jeder Etage schon gelebt. Ein Urteil steht noch aus.

Die Frauen halten jene Klausel für unwirksam. Immerhin hätten sie schon beim Einzug zwei Katzen gehalten - und als ihnen 2006 die Welpendame "Bonnie" geschenkt wurde, habe niemand etwas dagegen gesagt. Eine Mitarbeiterin der Hausverwaltung soll "Bonnie" mündlich ein Bleiberecht eingeräumt haben.

Bei der Verlängerung des Mietvertrages im Jahr 2009 sei "Bonnie" also kein Thema gewesen. Zumal eine andere Mieterin im Erdgeschoss mit drei Möpsen eine regelrechte Zucht betrieben habe. Diese Hundeliebhaberin musste deswegen allerdings ausziehen. Und erst durch einen Mieter, der unter der Wohnung der jetzt verklagten Damen wohnte und sich über springende Bälle als Hundespiel beklagte, hatte der Vermieter von der Existenz von "Bonnie" erfahren, Abmahnungen erteilt und eine Frist zum Auszug des Pointer-Weibchens gesetzt.

Als die Mieterinnen den Termin verstreichen ließen und ihr Hund im Treppenhaus noch lautstark bellend auffiel, zog der Vermieter wegen "massiver Störung des Hausfriedens" vor Gericht. Die Mieterinnen seien offenbar nicht in der Lage, den Hund zu halten. Doch das Duo hält das generelle Haustierverbot für unwirksam, weil dann selbst Mäuse, Hamster oder Goldfische als Hausgenossen illegal wären. Das geht den Damen zu weit. Und da sie ihren Mietvertrag einst mit der Mutter des Hausbesitzers geschlossen hätten, die nun gestorben ist, sei deren Sohn nicht klageberechtigt. Ob dies Argumente sind, um das Haustierverbot auszuhebeln, will der Richter am nächsten Prozesstag sagen.

(jco)
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