Bus überrollte 80-Jährige Todesfahrt mit dem Linienbus: Bewährung

Düsseldorf · Aus dem Auto seiner Mutter, die an einer Unfallstelle in Ludenberg vorbeifuhr, erkannte ein fünfjähriges Mädchen zufällig, dass das schwer verletzte Opfer im Straßengraben seine Oma war. Ein Rheinbahnbus hatte die 80-jährige Radfahrerin Minuten zuvor zu Fall gebracht. Tage später erlag die alte Dame im Oktober 2005 ihren Kopfverletzungen. "Ich bin auch ein Opfer", beharrte gestern der 31-jährige Fahrer des Unfallbusses, als er wegen fahrlässiger Tötung auf der Anklagebank des Amtsgerichts saß. Doch der Richter sah das anders.

 Ehegatten können keine Leistungen von der Versicherung verlangen, wenn sie sich gegenseitig Schaden an ihrem Eigentum zufügen.

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Foto: ddp, ddp

Gestützt auf Aussagen von Augenzeugen und auf das Unfallgutachten eines Sachverständigen kam der Richter zu dem Ergebnis: "Ein kurzes Abbremsen des Angeklagten hätte genügt - und nichts wäre passiert." Doch beim Überholen der 80-jährigen Radfahrerin auf dem Ratinger Weg hielt der Angeklagte nach Berechnungen des Verkehrsgutachters damals viel zu wenig Seitenabstand und bremste auch nicht mal ab.

Statt zu bremsen hat der Rheinbahn-Fahrer nach Aussagen der Zeugen nämlich gehupt. Er ist auch nur leicht ausgewichen - und der hintere Teil des Gelenkbusses kam der Radlerin dabei so nahe, dass ihr Fahrradlenker berührt wurde, die Rentnerin umfiel, mit dem Kopf auf die Bordsteinkante stürzte und tödliche Verletzungen erlitt.

"Ich hatte genug Seitenabstand", beharrte der 31-jährige Fahrer, der deshalb auch als Opfer gelten müsse. Denn: Seit dem Unfall leide er unter Alpträumen und hatte einen Nervenzusammenbruch. Deshalb sei er als Busfahrer untauglich, habe seinen Job bei der Rheinbahn verloren, müsse jetzt samt Frau von Arbeitslosengeld leben.

Der Richter versagte dem Mann aber nicht nur die Anerkennung als Opfer. Zwar sei es richtig, dass sich die Radlerin beim Einscheren auf den Ratinger Weg "nicht ganz verkehrsgerecht" verhalten habe. "Aber das heißt noch lange nicht, dass man als Busfahrer ohne Rücksicht auf Verluste weiter fahren kann", hieß es im Urteil. Also wurde der Angeklagte zu neun Monaten Bewährungsstrafe verurteilt plus drei Monate Fahrverbot plus 2.400 Euro Geldauflage, die er in Raten zahlen darf.

(RP)
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