Düsseldorf "Rheinbahn-Busfahrer müssen Hilfe anbieten"

Düsseldorf · Die Düsseldorfer Rheinbahn steht in der Kritik: Am Sonntagabend musste eine Elfjährige angeblich den Bus verlassen, da dieser auf schneeglatten Straßen nicht weiterfahren konnte. Der Fahrer der Linie 737 habe auch auf den Protest des Kindes, es wisse gar nicht, wo es sei, keine weitere Hilfe angeboten, behauptete der Vater des Mädchens bei Facebook.

"So etwas geht natürlich nicht", sagt Rheinbahn-Sprecher Georg Schumacher. "Allerdings wissen wir noch nicht, ob sich das Ganze wirklich so abgespielt hat. Ich habe den Vater des Kindes noch nicht erreicht." Auch den Busfahrer hat die Rheinbahn noch nicht ausfindig machen können. Für den Verkehrsbetrieb steht aber außer Frage, dass der Busfahrer die Pflicht hat, Hilfe anzubieten. "Das gilt nicht nur für Kinder, sondern für alle Personen, die Hilfe benötigen", sagt der Sprecher. "Der Busfahrer hat eine Fürsorgepflicht - er ist der Kapitän an Bord. Wenn der Bus nicht weiterfahren kann, darf er diesen zwar nicht verlassen, aber er muss sich um die Fahrgäste kümmern." Ein Fahrer sollte in so einer Situation die Leitstelle informieren oder ein Taxi rufen. "Bei einer hilfsbedürftigen Person - ob Rollstuhlfahrer oder Kind - muss er aktiv Hilfe anbieten."

Der Meinung ist auch Joachim Zimmermann, Anwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf: "Der Rheinbahn-Fahrer hat eine Fürsorgepflicht." Als letztes Mittel müsse er die Polizei rufen, die dann weiterhilft. Bei einem elfjährigen Kind, das abends an einem anderen, vielleicht sogar fremden Ort, aus dem Bus gebeten wird, könne man schon von unterlassener Hilfeleistung oder dem Tatbestand der "Aussetzung" sprechen. "Und das kann unter Umständen sogar strafbar sein."

(aka)
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