Friedrichstadt Kunde prügelt auf Kassiererin ein

Friedrichstadt · 25-Jährige hatte chinesischem Kunden kein Babypulver verkaufen wollen.

In gewisser Weise als Folge des Melamin-Skandals um gepanschtes Babymilch-Pulver in China musste ein Familienvater (27) gestern sogar vors Amtsgericht. Denn aus Wut darüber, dass ihm in einem Drogeriemarkt in Friedrichstadt der Kauf von drei Packungen Milchpulver verwehrt worden war, hatte der chinesische Mann Ende 2017 eine Kassiererin attackiert und sie am Kopf verletzt. Das gab er zu, entschuldigte sich beim Opfer (25) - und wurde danach lediglich mit einer Geldstrafe auf Bewährung belegt. An die Kassiererin muss er nun allerdings direkt 1000 Euro zahlen.

Mit einem Trick versuche das Management der Drogeriekette, das Aufkaufen von Milchpulver "made in Germany" durch chinesische Kundschaft zu verhindern. So schilderte es die Kassiererin im Prozess. Um Kunden aus China nicht zu diskriminieren, sei das Personal angewiesen, die Käufer nach dem Alter des Babys zu fragen. Verhaspeln sich die Kunden dabei oder passen deren Angaben nicht zu den Altersangaben auf den Milchpulverpackungen, wird der Verkauf storniert.

So erging es im Dezember auch dem 27-Jährigen. Samstags hatte er mit seiner Frau drei Packungen für Neugeborene gekauft. Als er montags aber drei weitere Packungen, diesmal für Säuglinge ab sechs Monaten, kaufen wollte, fragte die Kassiererin laut Anweisung der Geschäftsleitung nach einer Geburtsurkunde. Da der Familienvater keine besaß ("ich wollte das Pulver meiner Nichte in China schicken"), hatte die 25-Jährige einfach die nächsten Kunden abkassiert. Das brachte den Familienvater völlig aus der Fassung. Mit einer Spendenbox für Kleingeld, die an der Kasse stand, schlug er auf die 25-Jährige ein, warf ihr noch einen Waren-Trennbalken hinterher. Sie erlitt eine Beule am Kopf, war zwei Tage krankgeschrieben.

Die Richterin ging zwar von gefährlicher Körperverletzung aus, weil die Spendenbox als ein gefährlicher Gegenstand wie eine Schlagwaffe eingesetzt wurde, fand aber, dies sei bei dem bisher unbescholtenen Angeklagten ein minder schwerer Fall. Daher setzte sie eine Strafe von 2250 Euro gegen ihn zur Bewährung aus. Weitere 1000 Euro als Wiedergutmachung sind jedoch sofort fällig.

(wuk)
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