Friedrichstadt Bewährung für Diebin im Rollstuhl

Friedrichstadt · Trotz der Vorstrafen einer 69-Jährigen zeigte das Gericht Milde.

Denkbar knapp einer Haftstrafe entgangen ist gestern eine 69-jährige Rollstuhlfahrerin - und alles wegen eines Ladendiebstahls für 14,21 Euro. Das war der Verkaufswert ihrer Beute aus Wein, Auberginen und zwei Sorten Käse, die sie im Juli 2017 in einem Friedrichstädter Supermarkt ohne Bezahlung eingesteckt hatte. Dabei stand sie wegen ähnlicher Taten noch unter Bewährung und war allein mit Rücksicht auf ihre schwere Behinderung bisher von einer Gefängniseinweisung verschont geblieben. Eine Amtsrichterin packte wegen des neuen Diebstahls gestern weitere vier Monate obendrauf - und setzte auch diese neue Strafe wieder auf Bewährung aus.

Ein Amtsarzt hatte der alten Dame zuletzt bescheinigt, dass sie aufgrund von Ermüdungsbrüchen im Knie und am Rückgrat zu 90 Prozent schwerbehindert und in diesem Zustand keinesfalls haftfähig sei. "Darauf würde ich mich aber nicht verlassen", warnte die Richterin die gestern schon wieder als Ladendiebin angeklagte Rentnerin. Die Betreuung von Rollstuhlfahrern in Haftanstalten ist zwar extrem aufwendig, was aber nicht bedeute, dass solche Straftäter grundsätzlich verschont bleiben von jeder Inhaftierung. Mit einem tiefen Seufzer nickte die 69-Jährige dazu: "Wieder Lebensmittel zu stehlen, war schon eine ganz dumme Sache von mir, wenn ich das heute überlege. Ich werde mir mein Geld anders einteilen müssen."

Dabei könnte die Seniorin mit 2100 Euro Rente eigentlich leicht auskommen. Wären da nicht 950 Euro Miete für eine 100-Quadratmeter-Wohnung, die sie sich mit ihrer Tochter teilt, weil die Seniorin auf beständige Pflege angewiesen ist. Zusätzlich zahlen muss sie außerdem monatlich 833 Euro für einen Bankkredit, den sie jener Tochter und deren früherem Mann einst ("um zu helfen") für einen Autokauf aufgenommen hatte. Nur ist dieser Mann längst weg samt dem neuen Auto - die Rentnerin blieb auf den Bankschulden sitzen. So habe sie aktuell von der ganzen Rente nur noch 317 Euro zum Leben. "Das Geld ist immer knapp", so die Schwerbehinderte. Da könne man nur eine kleinere Wohnung nehmen, die ebenfalls behindertengerecht ist, wie die Richterin riet. "Ich bin schon dabei, so eine zu suchen", so die Angeklagte.

Das Geständnis der mehrfach vorbestraften Ladendiebin und deren Reue und Einsicht quittierte die Richterin im Ergebnis mit einer weiteren Bewährungs-Chance für die 69-Jährige. Die habe inzwischen ja immerhin "eingesehen, dass es so nicht weiter geht", hieß es im Urteil.

(wuk)
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